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Die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien in der EU

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen

Am 20. Januar 2009 ist die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 in Kraft getreten.

Ziel der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, auch GHS-Verordnung (abgeleitet durch die Implementierung des Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals der Vereinten Nationen in die EU) bzw. CLP-Verordnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) genannt, ist ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen sowie den freien Warenverkehr innerhalb des gemeinsamen europäischen Binnenverkehrs von chemischen Stoffen, Gemischen und bestimmten spezifischen Erzeugnissen zu gewährleisten. Die weltweite Harmonisierung von Vorschriften für die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen (GHS der UN) für das Inverkehrbringen und die Verwendung einerseits und für den Transport andererseits soll neben dem Schutz des menschlichen Lebens und der Umwelt auch zu einer Vereinfachung des Welthandels führen.

Die neue Verordnung ist ab ihrem Inkrafttreten am 20. Januar 2009 anzuwenden. Danach erfolgt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung für Stoffe bis zum 1. Dezember 2010 gemäß der RL 67/548/EWG (Stoff-RL) und für Gemische bis zum 1. Juni 2015 gemäß der RL 1999/45/EG (Zubereitungs-RL). Abweichend von dieser Bestimmung kann die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung für Stoffe und Zubereitung bereits vor dem 1. Dezember 2010 bzw. 1. Juni 2015 nach den Vorschriften der GHS-Verordnung erfolgen, die Bestimmungen der Stoff-RL und Zubereitungs-RL finden in diesem Fall keine Anwendung.

Die Verordnung soll gefährliche Chemikalien identifizieren und ihre Anwender über die jeweiligen Gefahren mit Hilfe von Standardsymbolen und -sätzen auf den Verpackungsetiketten und mit Hilfe von Sicherheitsdatenblättern informieren. Ziel des weltweit harmonisierten Systems ist, das Niveau des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt einheitlicher, transparenter und vergleichbarer zu machen.

Die REACH-Verordnung wird durch die CLP-Verordnung ergänzt. Unter anderem werden einschlägige Vorschriften von REACH, die sich auf Einstufung und Kennzeichnung beziehen, angepasst.

Wie die neuen Kennzeichnungssymbole aussehen, kann auf der UNECE-Homepage eingesehen werden.

Am 05. September 2009 wurde die Verordnung (EG) Nr. 790/2009 der Kommission vom 10. August 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 veröffentlicht. Diese Verordnung ist die erste Anpassung der CLP-Verordnung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt. Sie tritt am 26. September 2009 in Kraft.

Weitere Informationen zum Thema Einstufung und Kenzeichnung finden Sie auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Einen Überblick bietet das Faltblatt GHS - Die neue Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien in der EU, das auf der BAuA-Internetseite zum Herunterladen bereit steht. Die neuen Symbole können ebenfalls in verschiedenen Formaten von der UNECE-Homepage herunter geladen und verwendet werden.

Der REACH-CLP Helpdesk bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gibt auch Poster heraus, die alle Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung präsentieren.

Downloads

Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung und Verpackung von Stoffen und Gemischen sowie die Änderungsverordnung (EG) Nr. 790/2009 der Kommission vom 10. August 2009 kann hier heruntergeladen werden:

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 (gesamte CLP-Verordnung) (PDF-Datei, 7 MB)

Verordnung (EG) Nr. 790/2009 der Kommission vom 10. August 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt (PDF-Datei, 8 MB)

Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 790/2009 vom 10. August 2009 (PDF-Datei, 689 KB)

Stofflisten gemäß Tabelle 3.1 und 3.2 des Anhangs VI der CLP-Verordnung, inkl. der 1. ATP sind auf der Ex-ECB-Internetseite "Search ClassLab Database" als "Download Annex VI" zu finden (engl. Stoffnamen).

Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung"

 

Zusatzinformationen

Zum Thema im Internet

Europäische Chemikalienagentur:
Was ist CLP?

Europäische Kommission:
REACH und GHS im Überblick

Europäische Union:
EU-Mitgliedstaaten billigen die Einführung der GHS-Vorschriften für die Kennzeichnung von Chemikalien

Ex-European Chemicals Bureau:
Classification and Labelling

Umweltbundesamt (UBA):
Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt

Bundesanstalt für Arbeitschutz und Arbeitsmedizin (BAuA):
Einstufung und Kennzeichnung

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS):
Pressemitteilung "Wirksamerer Schutz vor Risiken durch chemische Produkte"
Pressemitteilung: EG-GHS-Verordnung - Neue Kennzeichnungen für Chemieprodukte

BG Chemie:
GHS-Konverter
GHS-Plakate
GHS-Faltblatt

Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN)
Wissen kompakt GHS

Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (BGIA)
Arbeitshilfen zur EU-GHS-Verordnung

United Nations Economic Commission for Europe (UNECE):
GHS-Piktogramme

Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI):
Im Vergleich: Gefahrensymbolik alt (EU) und neu (GHS)
Broschüre "Die Europäische GHS-Verordnung"