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Deutsche Vorschläge zur Beschränkung chemischer Stoffe

Deutschland regt Initiative zur Beschränkung von Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) in Verbraucherprodukten an

In den letzten Jahren haben verschiedene Institutionen (Stiftung Warentest, TÜV Rheinland, Bundesinstitut für Risikobewertung) Berichte zur Belastung von Verbraucherprodukten einschließlich Kinderspielzeug mit Substanzen aus der Gruppe der Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) vorgelegt. Diese Untersuchungen haben gezeigt, dass ein nicht unerheblicher Teil der Produkte hohe oder extrem hohe PAK-Gehalte aufwies.

Bei den PAK handelt es sich um eine Stoffgruppe, aus der zahlreiche Vertreter als krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend eingestuft wurden (CMR-Stoffe).

Aus diesem Grund haben die zuständigen Bundesbehörden ein Beschränkungsdossier erstellt, das von der  Bundesregierung Anfang Juni 2010 mit dem Vorschlag an die Europäische Kommission übermittelt wurde, die Gehalte von PAK in Verbraucherprodukten und Spielzeug nach dem in Artikel 68(2) der REACH-Verordnung beschriebenen vereinfachten Verfahren zu beschränken. Die Bundesregierung erhofft sich dadurch eine zeitnahe Regulierung zu erwirken, da ein reguläres Beschränkungsverfahren gemäß Artikel 68(1) der REACH-Verordnung sehr viel langwieriger wäre.

Downloads

Kurzmitteilung des deutschen Vorschlags für die Beschränkung von PAK in Verbraucherprodukten an die EU-Mitgliedstaaten (PDF-Datei, 74 KB)
(in englischer Sprache)

Beschränkungsdossier (PDF-Datei, 4 MB)
Annex XV Restriction Report: Benzo[a]pyrene, Benzo[e]pyrene, Benzo[a]anthracene, Dibenzo[a,h]anthracene, Benzo[b]fluoranthene, Benzo[j]fluoranthene, Benzo[k]fluoranthene, Chrysene
(in englischer Sprache)

Stellungnahme Nr. 032/2010 des BfR vom 26. Juli 2010
Krebserzeugende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in Verbraucherprodukten sollen EU-weit reguliert werden. Risikobewertung des BfR im Rahmen eines Beschränkungsvorschlages unter REACH.

 

ECHA ersucht um Informationen über Beschränkungsvorschläge gemäß REACH

ECHA ersucht um Informationen über die ersten zwei Beschränkungsvorschläge gemäß REACH

Frankreich hat vorgeschlagen, die Verwendung von Blei und seinen Verbindungen in Schmuck und die Verwendung von Dimethylfumarat in Erzeugnissen für Verbraucher zu beschränken. Die ECHA fordert interessierte Kreise auf, bis zum 21. September 2010 Bemerkungen zu den von Frankreich erstellten Beschränkungsberichten abzugeben.

 

Weitere Informationen

Gemeinsame Pressemitteilung von Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und Umweltbundesamt (UBA):
Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor krebserzeugenden Stoffen soll erhöht werden