REACH: Recycling, Abfall - Was ist zu tun?
Informationsveranstaltung am 04.11.2008 in Dortmund
Die Vorregistrierungsfrist endet am 01.12.2008.
Die nationale Auskunftsstelle für REACH (Helpdesk) hat deshalb am 4.11.2008 eine Veranstaltung für Recycling-Unternehmen angeboten, in der speziell Fragen zur REACH-(Vor)registrierung für den Bereich Recycling behandelt wurden. Das Thema Rückgewinnung von Stoffen und deren Status unter REACH wurde bis weit in die Vorregistrierungsphase hinein in nationalen als auch in europäischen Gremien kontrovers diskutiert. Die Europäische Kommission hat zu diesem Thema inzwischen einen Leitfaden verfasst, der konkrete Hinweise zu diesem Thema gibt.
Der Workshop soll Rückgewinnungs-Unternehmen unterstützen, sich über ihre REACH-Verpflichtungen Klarheit zu verschaffen. Ein Hauptproblem ist die Abgrenzung zwischen dem Abfallstatus eines Materials und dem Stoffstatus. Verpflichtungen unter der REACH-Verordnung können erst dann wirksam werden, wenn unter dem Regime der Abfallgesetzgebung eine Entscheidung über den Abfallstatus eines Materials getroffen worden ist.
Mit dieser Veranstaltung sollte, kurz vor "Toresschluss" mehr Klarheit und Transparenz in das komplexe Thema "Abfall und Recycling" gebracht werden. Die folgenden Fragen wurden erläutert:
- Unter welchen Bedingungen können für Recycling-Unternehmen Registrierungspflichten entstehen?
- Ist ein Recycling-Prozess eine Herstellung?
- Zu welchem Zeitpunkt wird aus Abfall ein Stoff, der unter die REACH-Verordnung fällt?
- Warum soll ein Recycling-Unternehmen vorregistrieren?
- Was steht im Leitfaden der EU Kommission zu Recycling?
- Was muss ich beim Kunststoffrecycling beachten?
- Wie werden Kraftwerksnebenprodukte unter REACH behandelt?
- Welche Strafen sind bei Verstoß gegen die Verpflichtungen unter REACH vorgesehen?
Das Programm sowie die Vorträge und Präsentationen können nachfolgend eingesehen oder heruntergeladen werden:
