Navigation und Service

Springe direkt zu:

Suche

Suchbegriff eingeben

Erweiterte Suche

Verwendungen in der Lieferkette (Deskriptoren)

Anwendung des "Use descriptor Systems" auf die Kommunikation von Verwendungen in der Lieferkette

Gemäß Artikel 37 Absatz 2 der REACH-Verordnung (EG) Nr.1907/2006 können Sie als nachgeschalteter Anwender Ihren in der Lieferkette vorgeschalteten Akteuren die Verwendung von Stoffen bekannt geben. Dies hat zum Ziel, dass der Registrant für diese Verwendung in der Stoffsicherheitsbeurteilung ein Expositionsszenario erstellt und die dann identifizierte Verwendung im Sicherheitsdatenblatt bekannt macht.

Nachgeschaltete Anwender können Angaben machen, die der Registrant benötigt, um eine Verwendung sicher zu identifizieren. Der erste und gegebenenfalls schon ausreichende Schritt hierzu ist die Beschreibung der Verwendung mit einer zutreffenden und hinreichend genauen Bezeichnung.

Bei allen Stoffen, also auch bei Stoffen, für die kein Stoffsicherheitsbericht erforderlich ist, sind im Rahmen der Registrierung im technischen Dossier nach Artikel 10 Buchstabe a Ziffer iii kurze, allgemeine Angaben zur Verwendung des Stoffes vom Registranten zu machen.

Eine genauere Bezeichnung der identifizierten Verwendungen im Rahmen des Stoffsicherheitsberichtes und bei der Übermittlung im erweiterten Sicherheitsdatenblatt wird durch ein spezielles Deskriptorensystem ermöglicht. Es ist in den "Leitlinien zu Informationsanforderungen und Stoffsicherheitsbeurteilung" (The Guidance on Information Requirements and Chemical Safety Assessment) der Europäischen Chemikalienagentur im Abschnitt - Teil D: Erstellung von Expositionsszenarien (PDF-Datei, 795 KB) und im Referenzdokument R.12 "System der Verwendungsdeskriptoren" (PDF-Datei, 725 KB) (R.12 „Use descriptor system“ (PDF-Datei, 683 KB)) beschrieben.

Dieses System ist prinzipiell erweiterbar und besteht aus mehreren Teilen, die aber durch den einzelnen nachgeschalteten Anwender nicht für alle Stufen des Lebenszyklus gleichzeitig verwendet werden müssen. Das Deskriptorensystem erlaubt eine Einordnung der Verwendung in Kategorien. Es ist hinreichend genau um eine Verwendung zu beschreiben – und hinreichend allgemein, um firmeneigenes Know-how zu schützen.

Hierzu können sehr allgemeine Kategorien genutzt werden, dennoch sollte bevorzugt ein möglichst spezifischer Deskriptor des Kapitels R12 gewählt werden, besonders dann, wenn mehrere Deskriptoren in Frage kommen.

Durch den Registranten kann mit Hilfe von Berechnungsmodellen die Exposition von Mensch und Umwelt beschrieben werden. Diese Modelle sind in den Kapiteln R14 bis R18 des oben genannten Leitfadens beschrieben (z. B. Exposition am Arbeitsplatz, Umwelt- oder Verbraucherexposition). Vorteil der Kategorien des Deskriptorensystems ist, dass die von Nachgeschalteten Anwendern übermittelten Deskriptoren in vielen Fällen als Eingangsgröße für diese Rechenmodelle dienen können. Ein möglichst spezifischer Deskriptor erleichtert die Expositionsbeschreibung und Identifizierung der Verwendung durch den Registranten.

Neben dem Deskriptorensystem für die Verwendungen wurden im oben genannten Leitfaden auch Kategorien zur Beschreibung der Umweltexposition entwickelt, sogenannte ERCs (Environmental Release Categories). Auch sie werden als Eingangsgröße in Rechenmodellen für eine erste generische Expositionsabschätzung verwendet.

Unter Umständen besteht beim nachgeschalteten Anwender Unsicherheit, ob die Angabe der Kategorien des Use Descriptor Systems für die Identifizierung seiner Verwendung ausreichen oder wie eine genaue Einordnung erfolgen sollte. Dann kann vom nachgeschalteten Anwender über seinen Lieferanten oder gegebenenfalls auch direkt Kontakt mit dem Importeur oder Hersteller des Stoffes aufgenommen werden und diesem diese spezifische Verwendung erklärt werden. Der Registrant kann dadurch entscheiden, welche weiteren Informationen er für die Erstellung eines geeigneten Expositionsszenarios zur Beschreibung einer identifizierten Verwendung benötigt oder ob eine Angabe von z. B. ERC notwendig ist. So kann auch geklärt werden, ob der Registrant bereit ist, für diese besondere Verwendung ein spezielles Expositionsszenario zu entwickeln.

Downloads

Leitlinien zu Informationsanforderungen und Stoffsicherheitsbeurteilung Teil D: Erstellung von Expositionsszenarien (PDF-Datei, 795 KB)

Bitte beachten Sie, dass der letzte Absatz des Abschnitts D.2.2 einschließlich der Tabelle D.2.2 hinfällig ist. Die entsprechenden aktualisierten Leitlinien zum Format eines Expositionsszenarios (ES-Format) wurden im Mai 2010 veröffentlicht:
Expositionsszenariumsformat (PDF-Datei, 538 KB)

Referenzdokumente aus den Guidance on Information Requirements and Chemical Safety (Leitlinien zu Informationsanforderungen und Stoffsicherheitsbeurteilung):

Fact Sheet: Leitlinien zum System der Verwendungsdeskriptoren (PDF-Datei, 87 KB)
- R.12 „Use descriptor system“ (PDF-Datei, 683 KB)
- R.12 "System der Verwendungsdeskriptoren" (PDF-Datei, 725 KB) (deutsche Übersetzung des "R12 Use descriptor system" von der ECHA)

- R.14 „Occupational Exposure Estimation“ (PDF-Datei, 887 KB) (Abschätzung der beruflichen Exposition)

- R.15 „Consumer exposure estimation“ (PDF-Datei, 702 KB) (Abschätzung der Verbraucherexposition)

- R.16 „Environmental exposure estimation“ (PDF-Datei, 1.80 MB) (Abschätzung der Umweltexposition)

- R.17 „Estimation of exposure from articles“ (PDF-Datei, 325 KB) (Leitlinien zu Expositionsabschätzungen für Lebenszyklusstadien nach den identifizierten Verwendungen (Freisetzungen aus Erzeugnissen)

- R.18 „Estimation of exposure from waste life stage“ (PDF-Datei, 298 KB) (Leitlinien zu Expositionsabschätzungen für Lebenszyklusstadien nach den identifizierten Verwendungen (Freisetzungen im Abfallstadium des Lebenszyklus)