Kobalt(II)-karbonat
Bei den aufgeführten Verwendungsbereichen handelt es sich um grundsätzlich bekannte Hauptverwendungen. Die Angaben müssen nicht umfassend und vollständig sein. Hersteller, Importeure und Lieferanten von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen sollten daher die Verwendungen und den Einsatz der Kandidatenstoffe prüfen und gegebenenfalls die anfallenden REACH-Anforderungen erfüllen.
Stoff aus der Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe für die Zulassung
| Stoffbezeichnung | Kobalt(II)-karbonat |
| CAS-Nr. *) | 513-79-1 |
| EG -Nr. *) | 208-169-4 |
| Aufnahmedatum | 15.12.2010 |
| Aufnahmegrund | krebserzeugend und fortpflanzungsgefährdend (Artikel 57a und 57c) |
| Unterstützende Dokumente (nur in Englisch) | Support Document (PDF-Datei, 245 KB) |
| Anhang XV Dossier | Dossier (PDF-Datei, 303 KB) |
| Entscheidungsnummer | ED/95/2010 |
| Verwendungsbereiche | Kobalt(II)-karbonat wird hauptsächlich bei der Herstellung von Katalysatoren verwendet. Geringere Verwendungen finden sich als Futterzusatz, bei der Herstellung von anderen Chemikalien, bei der Herstellung von Pigmenten und als Klebstoff in Grundierungsfritten. |
| Entnommen aus | Die Informationen über die potenziellen Verwendungen dieser Stoffe basieren auf den in den Dossiers zu Anhang XV enthaltenen Informationen, die von der ECHA und den einreichenden Mitgliedstaaten erstellt wurden, verfügbaren Registrierungsdaten und auf abgegebene Stellungnahmen während der öffentlichen Konsultation über die Stoffe und bieten möglicherweise keinen vollständigen Überblick über alle Verwendungen. |
| Verwendung in Verbrauchererzeugnissen **) | Detailinformation (PDF-Datei, 139 KB) |
| IUCLID 5 Stoffdatensatz ***) |
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*) Die EG-Nummer beinhaltet sowohl die wasserfreie als auch die hydratisierte Form des Stoffes, folglich deckt dieser Eintrag beide Formen ab. Die CAS-Nummer schließt nur die wasserfreie Form ein, daher wird der Eintrag nicht immer genau durch die gezeigte CAS-Nummer beschrieben.
**) Die Daten basieren auf Informationen, die von Unternehmen in Meldungs- und Registrierungsdossiers an die ECHA übermittelt worden sind. Es bedeutet nicht, dass der jeweilige Stoff in allen Erzeugnissen dieser Typen enthalten ist, sondern nur, dass er es sein kann. Ähnlich bedeutet Nichterscheinen eines Erzeugnisses auf der Liste nicht, dass es keinen SVHC-Stoff enthält.
***) Es sind teilweise vorausgefüllte Stoffdatensätze im IUCLID 5.3-Format angelegt worden. Diese wurden zur Unterstützung von Erzeugnisimporteuren und -produzenten für die Meldungen von Stoffen in Erzeugnissen gemäß Artikel 7(2) erstellt. Ein Unternehmen, das die Meldung durchführt, bleibt jedoch alleinig für die Angemessenheit und Richtigkeit der Angaben in der Meldung verantwortlich.

