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Kaliumchromat

Bei den aufgeführten Verwendungsbereichen handelt es sich um grundsätzlich bekannte Hauptverwendungen. Die Angaben müssen nicht umfassend und vollständig sein. Hersteller, Importeure und Lieferanten von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen sollten daher die Verwendungen und den Einsatz der Kandidatenstoffe prüfen und gegebenenfalls die anfallenden REACH-Anforderungen erfüllen.

Stoff aus der Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe für die Zulassung mit seinen Verwendungsbereichen

StoffbezeichnungKaliumchromat
CAS-Nr.7789-00-6
EG -Nr.232-140-5
Aufnahmedatum18.06.2010
Aufnahmegrundkrebserzeugend und erbgutverändernd
(Artikel 57a und 57b)
Unterstützende Dokumente
(nur in Englisch)
Support Document (PDF-Datei, 78 KB)
Anhang XV DossierDossier (PDF-Datei, 567 KB)
EntscheidungsnummerED/30/2010 (PDF-Datei, 480 KB)
VerwendungsbereicheKaliumchromat wird als Korrosionshemmer bei der Behandlung und Beschichtung von Metallen, zur Herstellung von Reagenzien, Chemikalien und Textilien, als Farbstoff bei der Keramik-, Glas- und Zementherstellung, bei der Herstellung von Pigmenten/Tinten und im Labor als analytisches Agens eingesetzt.
Entnommen ausÜbersetzung aus der Pressemitteilung der ECHA vom 18.06.2010: ECHA adds eight substances to the Candidate List for authorisation
Verwendung in Verbrauchererzeugnissen *)Detailinformation (PDF-Datei, 151 KB)
IUCLID 5 Stoffdatensatz **)

IUCLID Datensatz-Icon

Datensatz

*) Die Daten basieren auf Informationen, die von Unternehmen in Meldungs- und Registrierungsdossiers an die ECHA übermittelt worden sind. Es bedeutet nicht, dass der jeweilige Stoff in allen Erzeugnissen dieser Typen enthalten ist, sondern nur, dass er es sein kann. Ähnlich bedeutet Nichterscheinen eines Erzeugnisses auf der Liste nicht, dass es keinen SVHC-Stoff enthält.

**) Es sind teilweise vorausgefüllte Stoffdatensätze im IUCLID 5.3-Format angelegt worden. Diese wurden zur Unterstützung von Erzeugnisimporteuren und -produzenten für die Meldungen von Stoffen in Erzeugnissen gemäß Artikel 7(2) erstellt. Ein Unternehmen, das die Meldung durchführt, bleibt jedoch alleinig für die Angemessenheit und Richtigkeit der Angaben in der Meldung verantwortlich.