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Diarsentrioxid

Bei den aufgeführten Verwendungsbereichen handelt es sich um grundsätzlich bekannte Hauptverwendungen. Die Angaben müssen nicht umfassend und vollständig sein. Hersteller, Importeure und Lieferanten von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen sollten daher die Verwendungen und den Einsatz der Kandidatenstoffe prüfen und gegebenenfalls die anfallenden REACH-Anforderungen erfüllen.

Stoff aus der Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe für die Zulassung mit seinen Verwendungsbereichen

StoffbezeichnungDiarsentrioxid
CAS-Nr.1327-53-3
EG -Nr.215-481-4
Aufnahmedatum28.10.2008
Aufnahmegrundkrebserzeugend
(Artikel 57a)
Unterstützende Dokumente
(nur in Englisch)
Support Document (PDF-Datei, 57 KB)
Anhang XV DossierDossier (PDF-Datei, 35 KB)
EntscheidungsnummerED/67/2008
VerwendungsbereicheDiarsentrioxid wird als Entfärbungsmittel für Glas und Emaille, als Raffinations- und Oxidierungsmittel bei der Herstellung von Spezialglas und Bleikristall, als Ausgangsmaterial für elementares Arsen, Arsenlegierungen und arsenhaltige Halbleiter und als Zytostatikum verwendet. Außerdem wird der Stoff in metallurgischen Untersuchungen verwendet.
Entnommen ausVerwendungsbereiche entnommen aus den Annex-XV-Reporten der Stoffe
Verwendung in Verbrauchererzeugnissen *)Detailinformation (PDF-Datei, 151 KB)
IUCLID 5 Stoffdatensatz **)

IUCLID Datensatz-Icon

Datensatz

*) Die Daten basieren auf Informationen, die von Unternehmen in Meldungs- und Registrierungsdossiers an die ECHA übermittelt worden sind. Es bedeutet nicht, dass der jeweilige Stoff in allen Erzeugnissen dieser Typen enthalten ist, sondern nur, dass er es sein kann. Ähnlich bedeutet Nichterscheinen eines Erzeugnisses auf der Liste nicht, dass es keinen SVHC-Stoff enthält.

**) Es sind teilweise vorausgefüllte Stoffdatensätze im IUCLID 5.3-Format angelegt worden. Diese wurden zur Unterstützung von Erzeugnisimporteuren und -produzenten für die Meldungen von Stoffen in Erzeugnissen gemäß Artikel 7(2) erstellt. Ein Unternehmen, das die Meldung durchführt, bleibt jedoch alleinig für die Angemessenheit und Richtigkeit der Angaben in der Meldung verantwortlich.