Bis(2-methoxyethyl)ether
Bei den aufgeführten Verwendungsbereichen handelt es sich um grundsätzlich bekannte Hauptverwendungen. Die Angaben müssen nicht umfassend und vollständig sein. Hersteller, Importeure und Lieferanten von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen sollten daher die Verwendungen und den Einsatz der Kandidatenstoffe prüfen und gegebenenfalls die anfallenden REACH-Anforderungen erfüllen.
Stoff aus der Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe für die Zulassung
| Stoffbezeichnung | Bis(2-methoxyethyl)ether |
| CAS-Nr. | 111-96-6 |
| EG -Nr. | 203-924-4 |
| Aufnahmedatum | 19.12.2011 |
| Aufnahmegrund | fortpflanzungsgefährdend
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| Unterstützende Dokumente (nur in Englisch) | Support Document (PDF-Datei, 156 KB) |
| Anhang XV Dossier | Dossier (PDF-Datei, 798 KB) |
| Entscheidungsnummer | ED/77/2011 (PDF-Datei, 1.28 MB) |
| Verwendungsbereiche | Bis(2-methoxyethyl)ether findet vorrangig Verwendung als reaktives Lösungsmittel oder als Prozesschemikalie in einem breiten Spektrum von Applikationen. Ebenfalls wird es verwendet für Batterie-Elektrolyte und möglicherweise in anderen Produkten wie Dichtstoffe, Klebemittel, Treibstoffe und Autopflegemittel. |
| Entnommen aus | Die Informationen über die potenziellen Verwendungen dieser Stoffe basieren auf den in den Dossiers zu Anhang XV enthaltenen Informationen, die von der ECHA und den einreichenden Mitgliedstaaten erstellt wurden, verfügbaren Registrierungsdaten und auf abgegebene Stellungnahmen während der öffentlichen Konsultation über die Stoffe und bieten möglicherweise keinen vollständigen Überblick über alle Verwendungen. |
| IUCLID 5 Stoffdatensatz *) |
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*) Es sind teilweise vorausgefüllte Stoffdatensätze im IUCLID 5.3-Format angelegt worden. Diese wurden zur Unterstützung von Erzeugnisimporteuren und -produzenten für die Meldungen von Stoffen in Erzeugnissen gemäß Artikel 7(2) erstellt. Ein Unternehmen, das die Meldung durchführt, bleibt jedoch alleinig für die Angemessenheit und Richtigkeit der Angaben in der Meldung verantwortlich.

