Navigation und Service

Springe direkt zu:

Suche

Suchbegriff eingeben

Erweiterte Suche

Aluminiumsilikat-Keramikfasern, feuerfest

Bei den aufgeführten Verwendungsbereichen handelt es sich um grundsätzlich bekannte Hauptverwendungen. Die Angaben müssen nicht umfassend und vollständig sein. Hersteller, Importeure und Lieferanten von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen sollten daher die Verwendungen und den Einsatz der Kandidatenstoffe prüfen und gegebenenfalls die anfallenden REACH-Anforderungen erfüllen.

Stoff aus der Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe für die Zulassung

Stoffbezeichnung

Aluminiumsilikat-Keramikfasern, feuerfest

Feuerfeste Aluminiumsilikat-Keramikfasern sind Fasern, die unter der Index-Nummer 650-017-00-8 in Anhang VI, Teil 3, Tabelle 3.1 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen erfasst sind und die drei folgenden Bedingungen erfüllen: 

a) Die Oxide von Aluminium und Silizium sind die Hauptkomponenten, die (in den Fasern) in variablen Konzentrationsbereichen vorkommen

b) Die Fasern haben einen längengewichteten mittleren geometrischen Durchmesser abzüglich der zweifachen geometrischen Standardabweichung von 6 oder weniger Mikrometern (µm)

c) Der Gehalt an Alkali- und Erdalkalimetalloxiden (Na2O+K2O+CaO+MgO+BaO) liegt unter oder ist gleich 18 Gewichtsprozent

CAS-Nr.
EG -Nr.
Aufnahmedatum19.12.2011
Aufnahmegrundkrebserzeugend
(Artikel 57a)
Unterstützende Dokumente
(nur in Englisch)
Support Document (PDF-Datei, 97 KB)
Anhang XV DossierDossier (PDF-Datei, 748 KB)
EntscheidungsnummerED/77/2011
VerwendungsbereicheFeuerfeste Keramikfasern finden Anwendung bei der Hochtemperaturisolierung, fast ausschließlich in Industrieapplikationen (Isolierung von Industrieöfen und -ausrüstungen, Ausrüstungen für die Automobilindustrie, Luft- und Raumfahrtindustrie) und beim Feuerschutz (Gebäude und industrielle Prozessausrüstungen).
Entnommen ausDie Informationen über die potenziellen Verwendungen dieser Stoffe basieren auf den in den Dossiers zu Anhang XV enthaltenen Informationen, die von der ECHA und den einreichenden Mitgliedstaaten erstellt wurden, verfügbaren Registrierungsdaten und auf abgegebene Stellungnahmen während der öffentlichen Konsultation über die Stoffe und bieten möglicherweise keinen vollständigen Überblick über alle Verwendungen.
IUCLID 5 Stoffdatensatz *)

IUCLID Datensatz-Icon

Datensatz

*) Es sind teilweise vorausgefüllte Stoffdatensätze im IUCLID 5.3-Format angelegt worden. Diese wurden zur Unterstützung von Erzeugnisimporteuren und -produzenten für die Meldungen von Stoffen in Erzeugnissen gemäß Artikel 7(2) erstellt. Ein Unternehmen, das die Meldung durchführt, bleibt jedoch alleinig für die Angemessenheit und Richtigkeit der Angaben in der Meldung verantwortlich.