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Aluminiumsilikat-Keramikfasern, feuerfest

Bei den aufgeführten Verwendungsbereichen handelt es sich um grundsätzlich bekannte Hauptverwendungen. Die Angaben müssen nicht umfassend und vollständig sein. Hersteller, Importeure und Lieferanten von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen sollten daher die Verwendungen und den Einsatz der Kandidatenstoffe prüfen und gegebenenfalls die anfallenden REACH-Anforderungen erfüllen.

Stoff aus der Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe für die Zulassung mit seinen Verwendungsbereichen

Stoffbezeichnung

Aluminiumsilikat-Keramikfasern, feuerfest

Feuerfeste Aluminiumsilikat-Fasern sind Fasern, die durch die Indexnummer
650-017-00-8 in Anhang VI, Teil 3, Tabelle 3.2 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erfasst sind und die die beiden folgenden Bedingungen erfüllen:
a) Al2O3 und SiO2 sind in den folgenden Konzentrationsbereichen vorhanden:
• Al2O3: 43,5–47 Gewichts-%, und SiO2: 49,5 – 53,5 Gewichts-%,
oder
• Al2O3: 45,5 – 50,5 Gewichts-% und SiO2: 48,5 – 54 Gewichts-%,
b) Die Fasern haben einen längengewichteten mittleren geometrischen Durchmesser minus zwei geometrische Standardfehler von 6 oder weniger Mikrometern (μm).

CAS-Nr.
EG -Nr.
Aufnahmedatum13.01.2010
Aufnahmegrundkrebserzeugend
(Artikel 57a)
Unterstützende Dokumente
(nur in Englisch)
Support Document (PDF-Datei, 97 KB)
Anhang XV DossierDossier (PDF-Datei, 297 KB)
EntscheidungsnummerED/68/2009
VerwendungsbereicheFeuerfeste Keramikfasern werden für Hochtemperaturisolierung, nahezu ausschließlich in industriellen Anwendungen (Isolierung von Industrieöfen und -ausrüstungen, Ausrüstungen für die Kraftfahrzeug-, Luft- und Raumfahrtindustrie) und im Brandschutz (Gebäude und Fertigungseinrichtungen in der Industrie) verwendet.
Entnommen ausÜbersetzung aus der ECHA-Mitteilung vom 07.12.2009: Der Ausschuss der Mitgliedstaaten (MSC) identifiziert 15 neue besonders besorgniserregende Stoffe für die Kandidatenliste
Verwendung in Verbrauchererzeugnissen *)Detailinformation (PDF-Datei, 160 KB)
IUCLID 5 Stoffdatensatz **)

IUCLID Datensatz-Icon

Datensatz

*) Die Daten basieren auf Informationen, die von Unternehmen in Meldungs- und Registrierungsdossiers an die ECHA übermittelt worden sind. Es bedeutet nicht, dass der jeweilige Stoff in allen Erzeugnissen dieser Typen enthalten ist, sondern nur, dass er es sein kann. Ähnlich bedeutet Nichterscheinen eines Erzeugnisses auf der Liste nicht, dass es keinen SVHC-Stoff enthält.

**) Es sind teilweise vorausgefüllte Stoffdatensätze im IUCLID 5.3-Format angelegt worden. Diese wurden zur Unterstützung von Erzeugnisimporteuren und -produzenten für die Meldungen von Stoffen in Erzeugnissen gemäß Artikel 7(2) erstellt. Ein Unternehmen, das die Meldung durchführt, bleibt jedoch alleinig für die Angemessenheit und Richtigkeit der Angaben in der Meldung verantwortlich.