Alkane, C10-13, Chlor (kurzkettige chlorierte Paraffine)
Bei den aufgeführten Verwendungsbereichen handelt es sich um grundsätzlich bekannte Hauptverwendungen. Die Angaben müssen nicht umfassend und vollständig sein. Hersteller, Importeure und Lieferanten von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen sollten daher die Verwendungen und den Einsatz der Kandidatenstoffe prüfen und gegebenenfalls die anfallenden REACH-Anforderungen erfüllen.
Stoff aus der Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe für die Zulassung mit seinen Verwendungsbereichen
| Stoffbezeichnung | Alkane, C10-13, Chlor (kurzkettige chlorierte Paraffine) |
| CAS-Nr. | 85535-84-8 |
| EG -Nr. | 287-476-5 |
| Aufnahmedatum | 28.10.2008 |
| Aufnahmegrund | PBT und vPvB (Artikel 57d - 57e) |
| Unterstützende Dokumente (nur in Englisch) | Support Document (PDF-Datei, 297 KB) |
| Anhang XV Dossier | Dossier (PDF-Datei, 285 KB) |
| Entscheidungsnummer | ED/67/2008 |
| Verwendungsbereiche | Kurzkettige Chlorparaffine werden für die Herstellung von Gummierzeugnissen, Beschichtungen von Textilien, Dichtungsmittel, Kleber und Farben verwendet. |
| Entnommen aus | Prioritisation of Substances of Very High Concern (SVHC) for Inclusion in the List of Substances Subject to Authorisation, ECHA 14.01.2009 |
| Verwendung in Verbrauchererzeugnissen *) | Detailinformation (PDF-Datei, 156 KB) |
| IUCLID 5 Stoffdatensatz **) |
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*) Die Daten basieren auf Informationen, die von Unternehmen in Meldungs- und Registrierungsdossiers an die ECHA übermittelt worden sind. Es bedeutet nicht, dass der jeweilige Stoff in allen Erzeugnissen dieser Typen enthalten ist, sondern nur, dass er es sein kann. Ähnlich bedeutet Nichterscheinen eines Erzeugnisses auf der Liste nicht, dass es keinen SVHC-Stoff enthält.
**) Es sind teilweise vorausgefüllte Stoffdatensätze im IUCLID 5.3-Format angelegt worden. Diese wurden zur Unterstützung von Erzeugnisimporteuren und -produzenten für die Meldungen von Stoffen in Erzeugnissen gemäß Artikel 7(2) erstellt. Ein Unternehmen, das die Meldung durchführt, bleibt jedoch alleinig für die Angemessenheit und Richtigkeit der Angaben in der Meldung verantwortlich.

