Navigation und Service

Springe direkt zu:

Suche

Suchbegriff eingeben

Erweiterte Suche

Willkommen beim REACH-CLP Helpdesk der Bundesbehörden

Was ist REACH?

REACH, das steht für Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Diese neue EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zentralisiert und vereinfacht das Chemikalienrecht europaweit und ist am 01. Juni 2007 in Kraft getreten.

Was ist CLP?

Die CLP-Verordnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, auch GHS-Verordnung (abgeleitet durch die Implementierung des Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals der Vereinten Nationen in die EU) genannt, ist am 20. Januar 2009 in Kraft getreten.

Was bieten wir Ihnen auf diesen Internetseiten:

Sie sind Hersteller, Importeure und Anwender chemischer Stoffe, d. h. Sie produzieren Chemikalien oder mischen Farben, vielleicht importieren Sie auch einfach nur Duftöle oder Druckerpatronen aus nicht EU-Ländern. Macht Sie das zu einem REACH-Betroffenen? Nutzen Sie unseren Entscheidungsbaum (Was geht mich REACH an?) und finden Sie mit dem in einfachen Schritten heraus, welche Verpflichtungen Ihre Firma unter REACH hat.

Auf den weiteren Seiten finden Sie Informationen zu REACH und CLP, wie z. B. zur Registrierung, zu den Aufgaben der nachgeschalteten Anwender oder zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen.

Wie muss der Stoff benannt und registriert werden? Wann sind zwei Stoffe identisch? Bei der Beantwortung dieser Fragen hilft Ihnen der Leitfaden zur Definition und Benennung von Stoffen.

Im Bereich Häufig gestellte Fragen zu REACH und CLP finden Sie ausgewählte Fragen und Antworten Dialoge aus den Anfragen an den REACH-CLP Helpdesk. Sicher finden Sie hier wertvolle Informationen auch für Ihr Unternehmen.

Alle auf dieser Internetseite bereitgestellten Informationen werden ständig erweitert und aktualisiert.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?

Der REACH-CLP Helpdesk steht mit Informationen und Expertenwissen bereit. Das Service-Telefon ist unter 0231 9071-2971 von Montag bis Freitag, 8.00 bis 16.30 Uhr zu erreichen.

Kontakt 

Und so erreichen Sie den REACH-CLP Helpdesk der Bundesbehörden bei der BAuA

Tel. 0231 9071-2971 (Informationszentrum der BAuA)
Fax 0231 9071-2679

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Fachbereich 5 "Bundesstelle Chemikalien / Zulassung Biozide"
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund