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Leitlinien zur Umsetzung von REACH und CLP

Die vorliegenden Leitlinien zur REACH- und CLP-Verordnung  liefern umfangreiche Informationen zur Umsetzung dieser Verordnungen. Die Unterlagen wurden mit Hilfe und Unterstützung der Behörden der Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission und der Industrie  in den sogenannten RIPs (REACH Implementation Projects) erstellt. Betroffene Unternehmen sollten in diese Leitlinien schauen, wenn sie nicht genau wissen, wie sie ihre REACH-Verpflichtungen erfüllen müssen.

Für einen Teil der Leitlinien liegen deutsche Übersetzungen vor, die von der ECHA bzw. der Bundesstelle für Chemikalien durchgeführt wurden.

Die ECHA veröffentlicht die Leitlinien auf ihrer Internetseite. Sofern die ECHA den Bedarf für die Aktualisierung vorhandener Leitlinien oder für die Entwicklung neuer Leitlinien sieht, wird ein entsprechender Entwurf (möglicherweise unter Beteiligung externer Experten) erstellt.

Auf Grundlage des ECHA-Entwurfs durchläuft die Konsultation folgende Schritte:

  • Anhörung in einer „Partner Experten Gruppe“ (PEG);
  • Anhörung von Ausschüssen der ECHA und / oder des Forums;
  • Abschließende Anhörung der Europäischen Kommission und der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten über die Sitzung der zuständigen Behörden für REACH und CLP (CARACAL).

Um sicherzustellen, dass der Leitlinienaktualisierungprozess transparent gehalten wird und um zu zeigen, dass die Teilnahme für relevanten Partner zugänglich ist, werden Entwürfe der einzelnen Konsultationensschritte (in englischer Sprache) auf der Webseite der ECHA veröffentlicht.

Leitlinien hauptsächlich für die Industrie

RIP

3.1

3.2 / 3.3

3.4

3.5

3.6

3.7

3.8

3.9

3.10

 

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Leitlinien hauptsächlich für die Behörden

RIP

3.9

4.1 - 4.2

4.3 - 4.5

4.4

 

Leitlinien zu den verschiedenen Verfahren im Rahmen von REACH

Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern
Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (Guidance on the compilation of Safety Data Sheets) (PDF-Datei, 748 KB)

Leitlinien zu Anhang V: Ausnahmen von der Registrierungspflicht
ECHA: Leitlinien zu Anhang V: Ausnahmen von der Registrierungspflicht (PDF-Datei, 309 KB)

IUCLID 5 (International Uniform ChemicaL Information Database)
Leitlinien zu IUCLID (Guidance on IUCLID) (PDF-Datei, 15.9 MB)

 

Informationen zu den Leitlinien und RIPs im Internet

Die bereits fertiggestellten und veröffentlichten Leitlinien Guidance Documents können von der Homepage der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) heruntergeladen werden. Sie liegen zur Zeit teilweise nur in englischer Sprache vor.

Moratorium vom 02.06.2010 für die Veröffentlichung von zehn Leitlinienaktualisierungen (PDF-Datei, 80 KB)
Die ECHA hat ein sechsmonatiges Moratorium für die Veröffentlichung von zehn Leitliniendokumenten erlassen, dessen Frist bis zum 30. November 2010, der ersten Registrierungsfrist für REACH, läuft. Damit hat die Industrie die Möglichkeit, sich in den nächsten Monaten auf die Erstellung der betreffenden Dossiers und die darauf folgende Frist für die Meldung gemäß CLP-Verordnung zu konzentrieren. Obwohl die Leitlinien erst im Laufe des sechsmonatigen Moratoriums aktualisiert werden, stellt die ECHA bereits jetzt auf der Grundlage des Rechtstextes und der vorhandenen Leitlinien eine Reihe von Klarstellungen zu einigen Leitliniendokumenten zur Verfügung.

 

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Weitere Informationen

ECHA-Anleitungen zur Datenübermittlung
ECHA-Handbücher mit Anleitungen zur Datenübermittlung (Data Submission Manual), Nutzerhandbücher und Praxisanleitungen zur Erfüllung der Informationsanforderungen unter REACH