Die vorliegenden Leitlinien zur REACH- und CLP-Verordnung liefern umfangreiche Informationen zur Umsetzung dieser Verordnungen. Die Unterlagen wurden mit Hilfe und Unterstützung der Behörden der Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission und der Industrie in den sogenannten RIPs (REACH Implementation Projects) erstellt. Betroffene Unternehmen sollten in diese Leitlinien schauen, wenn sie nicht genau wissen, wie sie ihre REACH-Verpflichtungen erfüllen müssen.
Für einen Teil der Leitlinien liegen deutsche Übersetzungen vor, die von der ECHA bzw. der Bundesstelle für Chemikalien durchgeführt wurden.
Die ECHA veröffentlicht die Leitlinien auf ihrer Internetseite. Sofern die ECHA den Bedarf für die Aktualisierung vorhandener Leitlinien oder für die Entwicklung neuer Leitlinien sieht, wird ein entsprechender Entwurf (möglicherweise unter Beteiligung externer Experten) erstellt.
Auf Grundlage des ECHA-Entwurfs durchläuft die Konsultation folgende Schritte:
- Anhörung in einer „Partner Experten Gruppe“ (PEG);
- Anhörung von Ausschüssen der ECHA und / oder des Forums;
- Abschließende Anhörung der Europäischen Kommission und der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten über die Sitzung der zuständigen Behörden für REACH und CLP (CARACAL).
Um sicherzustellen, dass der Leitlinienaktualisierungprozess transparent gehalten wird und um zu zeigen, dass die Teilnahme für relevanten Partner zugänglich ist, werden Entwürfe der einzelnen Konsultationensschritte (in englischer Sprache) auf der Webseite der ECHA veröffentlicht.