Die Kurzinfos der deutschen nationalen Auskunftsstelle werden Ihnen als pdf-Datei zum Herunterladen bereitgestellt.
Charakterisierung von Nanomaterialien
Diese Kurzinfo soll eine Hilfestellung für Unternehmen sein, die Nanomaterialien registrieren möchten. Die Broschüre geht auf die besondere Situation ein, dass Nanomaterialien zurzeit nicht explizit unter der REACH-Verordnung geregelt sind und somit auch keine spezifischen Anforderungen an die Dossiers gestellt werden. Es soll vermittelt werden, welche Informationen insbesondere in Bezug auf die Charakterisierung von Nanomaterialien in einem Registrierungsdossier enthalten sein sollten.
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Link zum Volltext der englischen Fassung: "Characterisation of nanomaterials" (PDF-Datei, 82 KB)
Stoffidentität und SIEF-Bildung
Für eine Registrierung bzw. die vorgeschalteten Verpflichtungen wie Datenaustausch vorhandener Studien, gemeinsame Einreichung von Daten und Bezugnahme auf Studien ist eine konsistente, einheitliche Benennung und Definition der Stoffe erforderlich.
Die Broschüre fasst die zentralen Kriterien für die Festlegung der Stoffidentität unter REACH zusammen. Darüber hinaus werden die SIEF-Bildung und damit im Zusammenhang die Möglichkeiten und Grenzen bei der gemeinsamen Nutzung von Daten angesprochen.
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Die nächste Registrierungsphase für Phase-in-Stoffe endet am 31. Mai 2013 – Was ist für diese Frist zu beachten?
Hersteller und Importeure von Stoffen im Mengenbereich ≥ 100 t/a bis <1000 t/a, die bisher noch keine eigenen Erfahrungen bei der (Vor)Registrierung von Stoffen gemacht haben stehen im Hinblick auf die Registrierungsfrist im Jahr 2013 vor neuen Herausforderungen. Die Kurzinfo beschreibt wichtige Schritte, insbesondere die nachträgliche Vorregistrierung sowie die Erkundigungspflicht.
Link zum Volltext (PDF-Datei, 135 KB)
„Einmal ein Erzeugnis - immer ein Erzeugnis“
Erfüllung der Melde- und Informationspflichten zu Kandidatenstoffen in Erzeugnissen
Diese Kurzinfo soll eine konkrete Hilfestellung für Erzeugnisimporteure und -produzenten sein, den von Deutschland unterstützten Ansatz „Einmal ein Erzeugnis - immer ein Erzeugnis“ in der Praxis umzusetzen. Sie befasst sich vor allem mit den Informations- und Meldepflichten von besonders besorgniserregenden Stoffen im Fall von zusammengesetzten (komplexen) Erzeugnissen, die aus einzelnen Erzeugnissen bestehen.
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Link zum Volltext der englischen Fassung: "Once an Article - Always an Article" (PDF-Datei, 297 KB)
Technischer Ablauf der Vorregistrierung
Die Vorregistrierung wird elektronisch, ausschließlich bei der Europäischen Chemikalien Agentur (ECHA) durchgeführt. Die zu verwendenden Formulare werden von der Agentur kostenlos zur Verfügung gestellt.
Die folgende kurze Darstellung beschreibt die grundsätzliche Vorgehensweise bei der Vorregistrierung von Stoffen über den Firmenzugang bei der ECHA (REACH-IT System).
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Deutsche Kurzfassung des Leitfadens zur Definition und Benennung von Stoffen
Für eine geordnete (Vor)registrierung und die nachfolgenden Verpflichtungen wie Datenaustausch vorhandener Studien, gemeinsamer Datenvorlage und Bezugnahme auf vorhandene Studien ist eine konsistente, einheitliche Benennung und Definition der Stoffe erforderlich.
Im Folgenden wird eine Leitlinie vorgestellt, damit Sie konsistente Entscheidungen in Bezug auf die Identität von Stoffen treffen können.
Link zum Volltext (PDF-Datei, 79 KB)