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Der REACH-CLP Helpdesk der Bundesbehörden

Was ist REACH?

REACH, das steht für Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Diese neue EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zentralisiert und vereinfacht das Chemikalienrecht europaweit und ist am 01. Juni 2007 in Kraft getreten. Es ist erklärtes Ziel, den Wissensstand über die Gefahren und Risiken zu erhöhen, die von Chemikalien ausgehen können. Den Unternehmen wird dabei mehr Verantwortung für den sicheren Umgang mit ihren Produkten übertragen. Die Bundesbehörden bieten vielfältige Informationen zu REACH, damit sich insbesondere Klein- und Mittelständische Unternehmen schnell mit den neuen Regelungen vertraut machen können.

Was ist CLP?

Die CLP-Verordnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, auch GHS-Verordnung (abgeleitet durch die Implementierung des Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals der Vereinten Nationen in die EU) genannt, ist am 20. Januar 2009 in Kraft getreten. Ziel der Verordnung ist ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen, sowie den freien Warenverkehr innerhalb des gemeinsamen europäischen Binnenverkehrs von chemischen Stoffen, Gemischen und bestimmten spezifischen Erzeugnissen zu gewährleisten. Die weltweite Harmonisierung von Vorschriften für die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen (GHS der UN) für das Inverkehrbringen und die Verwendung einerseits und für den Transport andererseits soll neben dem Schutz des menschlichen Lebens und der Umwelt auch zu einer Vereinfachung des Welthandels führen.

Was ist REACH-CLP Helpdesk?

Der REACH-CLP Helpdesk ist die nationale Auskunftsstelle für Hersteller, Importeure und Anwender chemischer Stoffe. Er wurde bei der BAuA entsprechend den Vorgaben des Artikels 124 der REACH-Verordnung als auch des Artikels 44 der CLP-Verordnung eingerichtet. Der REACH-CLP Helpdesk liefert Ihnen Informationen und Orientierungshilfe bei der Umsetzung von REACH und CLP (GHS) und unterstützt Sie bei Ihren Fragen zur Registrierung, Bewertung und Zulassung sowie bei der Einstufung und Kennzeichnung von chemischen Stoffen. Er setzt sich aus einem Expertennetzwerk der Bundesbehörden zusammen, die mit spezifischen Informationen und Expertenwissen für Sie bereitstehen.

Der Service des REACH-CLP Helpdesk umfasst:

  • praktische Hilfestellung bei der Umstellung auf das neue System
  • umfassende Information via Internet (www.reach-clp-helpdesk.de)
  • Beantwortung von Fragen zu REACH und CLP via E-Mail, Telefon, Fax und Post
  • Fachgespräche mit der Industrie
  • Erstellung und Veröffentlichung von Informationsmaterialien (Broschüren, Leitfäden in deutscher Übersetzung)
  • Durchführung von REACH-CLP-Informationsveranstaltungen
  • Unterstützung von REACH-CLP-Veranstaltungen anderer Organisationen durch Vorträge von Experten der Bundesstelle für Chemikalien

Kontakt 

Und so erreichen Sie den REACH-CLP Helpdesk der Bundesbehörden bei der BAuA

Tel. 0231 9071-2971 (Informationszentrum der BAuA)
Fax 0231 9071-2679

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Fachbereich 5 "Bundesstelle Chemikalien / Zulassung Biozide"
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund