Vorregistrierung durch Lieferant bzw. Hersteller
Registrierungspflichtige, aber nicht vorregistrierte (Phase-in-) Stoffe dürfen nach Ablauf der Vorregistrierungspflicht nicht mehr hergestellt / importiert werden.
Deshalb sollten Sie durch Nachfrage sicher stellen, dass Ihr Zulieferer bzw. der Hersteller Ihren Stoff vorregistrieren wird (soweit er nicht von der Registrierungspflicht ausgenommen ist).
Sollte Ihr Zulieferer bzw. der Hersteller nicht vorregistrieren, müssten Sie den Lieferanten wechseln (und den Stoff selbst vorregistrieren, falls der neue Lieferant außerhalb der EU angesiedelt ist) bzw. auf den Stoff verzichten.
