Glossar
Diese Zusammenstellung erklärt Ihnen, alphabetisch geordnet, einige wichtige Erläuterungen und Abkürzungen
UUID
"Universal Unique Identifier" - Universell eindeutiges Kennzeichen
UUIDs werden in Datenbanksystemen, wie z. B. über die REACH-IT oder die IUCLID 5-Webseite erzeugt.
Siehe auch:
REACH-IT
UVCB
"Substances of Unknown or Variable composition, Complex reaction products or Biological materials"
UVCB-Stoffe sind Stoffe, deren qualitative und/oder quantitative Zusammensetzung mehr oder weniger unbekannt ist. UVCB-Stoffe wie komplexe Reaktionsgemische oder Extrakte werden daher in aller Regel nicht nur durch die genaue Zusammensetzung, sondern auch durch zusätzliche Parameter definiert.
Siehe auch:
Stoff
VEK
Verwendungs- und Expositionskategorien: Expositionsszenario, das ein breites Spektrum von Verfahren oder Verwendungen abdeckt
Verwendung
Nach REACH Artikel 3 „Verarbeiten, Formulieren, Verbrauchen, Lagern, Bereithalten, Behandeln, Abfüllen in Behältnisse, Umfüllen von einem Behältnis in ein anderes, Mischen, Herstellen eines Erzeugnisses oder jeder andere Gebrauch“.
Verwendung, angegebene
Verwendung eines Stoffes als solcher oder in einem Gemisch oder Verwendung eines Gemisches, die durch ein nachgeschaltetes Glied der Lieferkette, einschließlich der eigenen Verwendung, beabsichtigt ist, oder die ihm schriftlich von einem anderen nachgeschalteten Anwender angegeben wird und in dem betreffenden nachgeschalteten Anwender übermittelten Stoffsicherheitsbericht erfasst ist.
Verwendung, unerwünschte
Verwendung durch einen nachgeschalteten Anwender, von der der Registrierungspflichtige abrät.
Verzeichnis in Frage kommender Stoffe
Das Verzeichnis in Frage kommender Stoffe ist eine Liste mit besonders besorgniserregenden Stoffen, aus der die Stoffe ausgewählt werden, die in Anhang XIV aufzunehmen sind (Verzeichnis zulassungspflichtiger Stoffe). Das Verzeichnis in Frage kommender Stoffe wird nach Artikel 59 erstellt.
Siehe auch:
Zulassung
Anhang XIV
Artikel 59
Vorregistrierung
Nach dem Inkrafttreten der REACH-Verordnung dürfen Stoffe in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr nur hergestellt und eingeführt werden, wenn sie registriert sind. Für Stoffe, die bereits auf dem Markt sind (so genannte Phase-in-Stoffe), gilt jedoch eine Übergangsregelung, wenn Hersteller und Importeure ihre Stoffe zwischen dem 1. Juni 2008 und dem 1. Dezember 2008 vorregistrieren lassen. Die Vorregistrierung erlaubt es Unternehmen, ihre Phase-in-Stoffe für mehrere Jahre bis zum Ablauf der Registrierungsfrist herzustellen und einzuführen. Ein Vorregistrant muss bei der Agentur ein Vorregistrierungsdossier mit folgenden Informationen einreichen: Name des Stoffes, Kontaktangaben des Vorregistranten, geplante Registrierungsfrist und Mengenbereich sowie Stoffnamen für Analogien, Gruppierung oder QSAR-Daten.
Siehe auch:
Phase-in-Stoffe
QSAR
vPvB
"Substances that are potentially very persistent and very bioaccumulative"
Stoffe, die zwar nicht als toxisch bekannt sind (möglicherweise auch noch nicht daraufhin untersucht worden sind). Dafür sind sie aber besonders persistent und besonders stark bioakkumulierend.
Siehe auch:
Stoff, gefährlicher
