Einstufung
Die Einstufung ist ein Vorgang, in dem gegebene Stoffe oder Gemische je nach ihren inhärenten Eigenschaften und nach Maßgabe der in der Richtlinie 67/548/EWG festgelegten Kriterien einer der 15 Gefahrenkategorien zugeordnet werden. Erweist sich ein Stoff als nicht gefährlich, wird er nicht eingestuft. Im GHS werden Stoffe oder Gemische in Gefahrenklassen eingestuft.
