Anhang XIV
Anhang XIV der REACH-Verordnung führt alle Stoffe auf, die nach REACH zulassungspflichtig sind. Die Verwendung und das Inverkehrbringen zur Verwendung von Stoffen, die in Anhang XIV aufgeführt werden, ist ab dem "Ablauftermin" untersagt, wenn für diese Verwendung keine Zulassung erteilt wurde oder wenn dafür keine Ausnahmeregelung gilt.
Siehe auch:
Zulassung
Besonders besorgniserregender Stoff
Ablauftermin
Verzeichnis in Frage kommender Stoffe
