Müssen seit dem 01.12.2010 alle noch nicht geänderten Sicherheitsdatenblätter gemäß REACH aktualisiert werden?
Die Anforderungen an das Sicherheitsdatenblatt (SDB) sind in Artikel 31 und Anhang II der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 geregelt. Der Anhang II wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 453/2010 geändert. Diese Verordnung enthält zwei Anhänge:
- den Anhang I, der zum 01.12.2010 den Anhang II zum SDB der REACH-Verordnung ersetzt hat, und
- den Anhang II, der zum 01.06.2015 wiederum den Anhang II der REACH-Verordnung ersetzt. Dieser passt die SDB-Anforderungen für Gemische an die CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 an.
Die Verwendung der im neuen Anhang II der REACH-Verordnung vorgegebenen geänderten Struktur und die inhaltlichen Änderungen des SDB sind somit ab dem 01.12.2010 verpflichtend. Eine Übergangsregelung gibt es für Gemische, die bereits vor dem 01.12.2010 mindestens einem Abnehmer zur Verfügung gestellt wurden. In diesem Fall kann das bestehende Sicherheitsdatenblatt bis zum 01.12.2012 weiterhin verwendet werden.
Eine übersichtliche Zusammenfassung zu den Änderungen im SDB auf Basis der Verordnung (EG) Nr. 453/2010 finden Sie im Vortrag von Frau Lechtenberg-Auffarth, anlässlich unserer Informationsveranstaltung am 30.08.2010 in Dortmund.
Außerdem finden Sie die Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (Guidance on the compilation of Safety Data Sheets) (PDF-Datei, 748 KB) auf der Internetseite der Europäischen Chemikalienagentur.
