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Muss bei der Anpassung des Sicherheitsdatenblattes an die Verordnung (EG) Nr. 453/2010 das neue SDB auch an alle Kunden der vergangenen 12 Monaten geliefert werden?

Mit Wirkung vom 1. Dezember 2010 hat der Anhang II der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 die Fassung von Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 453/2010 (PDF-Datei, 1 MB) erhalten. Dies hat Änderungen am Sicherheitsdatenblatt zur Folge, die sowohl das Format als auch den Inhalt betreffen. Eine nachgehende Aktualisierungspflicht nach Artikel 31(9) der REACH-Verordnung ergibt sich hieraus jedoch nicht. Das überarbeitete Sicherheitsdatenblatt muss lediglich den zukünftigen Abnehmern zur Verfügung gestellt werden.