Werden für Wirkstoffe in Biozid-Produkten Registrierungsnummern vergeben? Veröffentlicht die ECHA Informationen über solche Stoffe?
REACH sieht die Vergabe von Registrierungsnummern für Wirkstoffe in Biozid-Produkten nicht vor. Registrierungsnummern werden ausschließlich für Stoffe vergeben,
- wenn die ECHA vom Registranten vollständige Registrierungsdossiers gemäß Artikel 20 der REACH-VO erhalten hat;
- die unter Richtlinie 67/548/EWG angemeldet wurden und die Registrierungsnummer vom Anmelder gemäß Artikel 24 der REACH-Verordnung beantragt wurde.
Informationen über Wirkstoffe in Biozid-Produkten befinden sich bei der Europäischen Kommission. Bestimme Informationen sind über die EU-Webseite öffentlich zugänglich. Die ECHA hat Zugriff auf die Informationen, die für die Zwecke der Datenteilung notwendig sind.
Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung der FAQ Version 4 REACH, die von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses zwischen den nationalen Auskunftsstellen (Helpdesks) der Mitgliedstaaten, Vertretern der Europäischen Kommission und der ECHA im Rahmen der Help Net Steering Group veröffentlicht wurde.
