Häufig gestellte Fragen zu Gemischen
Fragen
- Handelt es sich bei wässrigen Lösungen, auch solchen mit einem eigenen Eintrag („…%“) in Anhang VI der CLP-Verordnung, um Stoffe oder Gemische?
- Sind Strahlmittel Stoffe/Gemische oder Erzeugnisse im Sinne von REACH?
- Sind Kerzen als Gemische oder als Erzeugnisse zu betrachten?
- Wenn aus einem Lösemittelgemisch (Abfall) wieder separate Lösungsmittel gewonnen werden, müssen diese registriert werden oder handelt es sich bei der Destillation lediglich um eine Wiedergewinnung?
- Beziehen sich die Grenzen von 1 t, 10 t bzw. 100 t auf die Menge des gefährlichen Inhaltsstoffes oder auf die produzierte Menge des gesamten Gemisches?
- Fallen Granulate aus Polymeren nach REACH unter die Definition der Gemische oder der Erzeugnisse? Welche Maßnahmen müssen wir ergreifen?
- In einem Unternehmen werden hauptsächlich Polymere und Gemische (die Polymere und weitere Stoffe enthalten) hergestellt. Welchen Registrierungspflichten unterliegen diese Produkte?
- Müssen reimportierte Stoffe vorregistriert werden? Wie wird in diesem Zusammenhang mit Betriebsgeheimnissen umgegangen?
Handelt es sich bei wässrigen Lösungen, auch solchen mit einem eigenen Eintrag („…%“) in Anhang VI der CLP-Verordnung, um Stoffe oder Gemische?
Wässrige Lösungen gelten nach den Begriffsbestimmungen des Artikels 2 der CLP-Verordnung und Artikel 3 der REACH-Verordnung als Gemische, wenn das Wasser abgetrennt werden kann ohne den zu Grunde liegenden Stoff in seiner Stabilität zu beeinträchtigen oder in seiner Zusammensetzung zu ändern. Auch solche wässrigen Lösungen, die einen eigenen Eintrag in Anhang VI der CLP-Verordnung besitzen (wie z.B. Ammoniaklösung, Salzsäure etc.), gelten im Hinblick auf die Stoffdefinition als Gemische.
Sind Strahlmittel Stoffe/Gemische oder Erzeugnisse im Sinne von REACH?
Die Anwendung des Leitfadens zu Stoffen in Erzeugnissen (Technical Guidance Document on requirements for substances in articles) lässt den Schluss zu, dass es sich bei Strahlmittlen um Stoffe/Gemische und nicht um Erzeugnisse im Sinne der REACH-Verordnung handelt. Insbesondere die Voraussetzung für die Definition des Erzeugnisses, dass die Materialeigenschaften von geringerer Bedeutung sind, als die äußere Form, ist nicht gegeben.
Sind Kerzen als Gemische oder als Erzeugnisse zu betrachten?
Nach Anwendung des Leitfadens zu Stoffen in Erzeugnissen („Technical Guidance Document on requirements for substances in articles“) gelangen sowohl die ECHA und die Kommission als auch die deutsche nationale Auskunftsstelle zu dem Ergebnis, dass Kerzen Gemische im Sinne des Artikels 3 Nummer 2 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) sind.
Wenn aus einem Lösemittelgemisch (Abfall) wieder separate Lösungsmittel gewonnen werden, müssen diese registriert werden oder handelt es sich bei der Destillation lediglich um eine Wiedergewinnung?
Die Rückgewinnung von Lösungsmitteln aus Abfällen wird im Rahmen von REACH als Herstellung betrachtet.
Für Stoffe, die in der Gemeinschaft aus Abfällen zurück gewonnen werden, gilt die Ausnahme nach Artikel 2 Absatz 7 Buchstabe d). Diese umfasst die Titel II (Registrierung), V (Nachgeschaltete Anwender) und VI (Bewertung). Die weiteren Titel der Verordnung müssen in vollem Umfang angewendet werden. Dazu gehören u. a. die Titel IV (Informationen in der Lieferkette), VII (Zulassung) und VIII (Beschränkungen).
Beziehen sich die Grenzen von 1 t, 10 t bzw. 100 t auf die Menge des gefährlichen Inhaltsstoffes oder auf die produzierte Menge des gesamten Gemisches?
Die Registrierungspflicht im Rahmen der REACH-Verordnung gilt nicht nur für gefährliche Stoffe, sondern für alle Stoffe, sofern sie nicht unter eine der verschiedenen Ausnahmereglungen gemäß Artikel 2 fallen. Nicht das Gemisch wird registriert, sondern die darin enthaltenen Stoffe.
Fallen Granulate aus Polymeren nach REACH unter die Definition der Gemische oder der Erzeugnisse? Welche Maßnahmen müssen wir ergreifen?
Granulate sind gemäß der Definition in Artikel 3 der REACH-Verordnung keine Erzeugnisse sondern Gemische, da die Form der Granulatteilchen keiner bestimmten Funktion dient. Jeder Stoff, der in ein Gemisch eingeht und in einer Menge von mehr als 1 Tonne pro Jahr hergestellt oder importiert wird, muss registriert werden, es sei denn er unterliegt einer Ausnahmeregelung. Ausgenommen von der Registrierung sind gemäß Artikel 2 der Verordnung Polymere. Registriert wird das entsprechende Monomer.
In einem Unternehmen werden hauptsächlich Polymere und Gemische (die Polymere und weitere Stoffe enthalten) hergestellt. Welchen Registrierungspflichten unterliegen diese Produkte?
Gemische als solche sind nicht registrierungspflichtig. Die einzelnen Bestandteile der Gemische können aber registrierungspflichtig sein. Für die Polymere gilt, dass die Monomere, aus denen die Polymere hergestellt sind, registriert werden müssen, das Polymer selbst ist von der Registrierungspflicht ausgenommen. Zuständig ist jeweils der Hersteller oder Importeur.
Müssen reimportierte Stoffe vorregistriert werden? Wie wird in diesem Zusammenhang mit Betriebsgeheimnissen umgegangen?
Nach Artikel 2 Absatz 7c) sind bereits registrierte Stoffe bei einem Reimport in die EU nicht nochmals zu registrieren.
Eine bereits erfolgte Vorregistrierung innerhalb derselben Lieferkette führt allerdings nicht zu einer Ausnahme nach Artikel 2 Absatz 7c). Somit ist im Falle eines Reimportes der Importeur verpflichtet, die importierten Stoffe vorzuregistrieren.
