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Häufig gestellte Fragen und Informationen zu CLP-Meldungen ab dem 3. Januar 2011

Auf dieser Seite finden Sie Informationen, die Sie nach der Meldefrist vom 3. Januar 2011 für die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen kennen müssen.

Ich habe die Meldefrist vom 3. Januar 2011 verpasst. Was soll ich jetzt tun?

Für gefährliche Stoffe und Stoffe mit einer Registrierungsfrist 2013 oder 2018, die in der EU am oder nach dem 1. Dezember 2010 in Verkehr gebracht werden, beträgt die Frist zur Meldung für das Verzeichnis einen Monat, nachdem Sie die Stoffe zum ersten Mal in Verkehr gebracht haben. Wenn Sie diese Frist versäumt haben, führen Sie die Meldung unverzüglich durch. Es handelt sich um eine gesetzliche Verpflichtung. Wenn Sie dieser nicht nachkommen, müssen Sie mit Maßnahmen seitens der nationalen Vollzugsbehörden rechnen.

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Ich werde in Kürze einen Stoff in Verkehr bringen. Wann muss ich der ECHA die Einstufung und Kennzeichnung melden?

Die CLP-Verordnung verlangt, dass Sie innerhalb eines Monats nach dem erstmaligen Inverkehrbringen des Stoffes die Meldung durchführen.

Bei Importeuren beginnt die einmonatige Frist ab dem Tag, an dem ein Stoff, als solcher oder in einem Gemisch enthalten, in das Zollgebiet der EU physisch eingeführt wird.

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Ich plane die Meldung eines Stoffes. Kann ich überprüfen, ob es bereits eine vorher gemeldete Einstufung und Kennzeichnung im Hinblick auf meinen Stoff gibt?

Ja, das ist in REACH-IT mit dem Assistenten zur Online C&L-Meldung möglich. Während Sie Ihre eigene Meldung einreichen, erhalten Sie für den gemeldeten Stoff eine Liste der anderen gemeldeten Einstufungen.

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Kann ich die Einstufung verwenden, die bereits in der Datenbank verfügbar ist?

Ja. Wenn Sie das Online-Einreichungstool verwenden, können Sie einer bereits gemeldeten Einstufung für denselben Stoff zustimmen. Sie bleiben jedoch voll verantwortlich für die korrekte Einstufung und Kennzeichnung Ihres Stoffes und müssen Ihre Einstufung aktualisieren, sobald Sie von weiteren gefährlichen Eigenschaften Kenntnis erlangen.

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Muss ich meine gemeldete Einstufung auf dem neuesten Stand halten?

Ja, Ihre Meldung sollte immer auf dem neuesten Stand sein.

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Wie kann ich meine Meldung aktualisieren?

Für diesen Zweck können Sie eines der drei IT-Tools verwenden: IUCLID 5, das Online-Einreichungstool oder das XML-Sammeltool. Diese Tools sind miteinander kompatibel.

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Ich habe meine Einstufungs- und Kennzeichnungsinformationen in einem REACH-Registrierungsdossier eingereicht. Wie kann ich diese Meldung aktualisieren?

Wenn Sie eine REACH-Registrierung eingereicht haben, können Sie Ihre Einstufungs- und Kennzeichnungsinformationen nur durch eine Aktualisierung Ihres Registrierungsdossiers ändern. Über REACH-IT können Sie eine Aktualisierung Ihres in IUCLID5 erstellten Registrierungsdossiers einreichen.

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Ich werde 2013 ein Registrierungsdossier einreichen. Wie wird sich das auf meine aktuelle E&K-Meldung auswirken?

Ihre aktuelle E&K-Meldung bleibt solange gültig, bis Sie ein Registrierungsdossier eingereicht haben, das Ihre E&K-Meldung überschreiben wird. Von da an können Sie Änderungen zu den Einstufungs- und Kennzeichnungsinformationen nur durch eine Aktualisierung Ihres Registrierungsdossiers vornehmen.

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Wie wird die ECHA die von mir eingereichten Informationen nutzen?

Die Agentur wird die nicht vertraulichen Informationen, die in den E&K-Meldungen übermittelt werden, noch in diesem Jahr auf Ihrer Website in einem öffentlichen Verzeichnis veröffentlichen, um den Anforderungen der CLP-Verordnung (Art. 42) zu entsprechen.

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Welche Informationen werden im E&K-Verzeichnis veröffentlicht?

Gemäß den Anforderungen der REACH-Verordnung (Art. 119.1) wird das E&K-Verzeichnis Folgendes enthalten:

  1. die Einstufungs- und Kennzeichnungsinformationen über Stoffe, die der ECHA durch REACH-Registrierungen und CLP-Meldungen übermittelt werden.
  2. eine Liste von Stoffen, die in der EU eine harmonisierte Einstufung haben.  

Die öffentliche Version des Verzeichnisses wird auch Stoffbezeichnungen und den relevanten spezifischen Konzentrationsgrenzwert oder Multiplikationsfaktor für jeden Stoff enthalten.

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Was ist der Hauptzweck des E&K-Verzeichnisses?

Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis wird nicht nur das effiziente Funktionieren des Binnenmarktes im Hinblick auf Stoffe und Gemische sicherstellen, sondern auch für einen hohen Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt sorgen. Das Verzeichnis fördert Transparenz und bietet Unternehmen eine Ausgangsbasis für Vereinbarungen über die Selbsteinstufung ihrer Stoffe.

Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten werden Zugriff auf die vollständige Datenbank haben, und die nicht vertraulichen Informationen im Verzeichnis werden auf der Website der ECHA veröffentlicht.

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Wie kann ich auf das E&K-Verzeichnis zugreifen?

Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis wird im Frühjahr/Sommer 2011 veröffentlicht.

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