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Häufig gestellte Fragen zu Begriffsbestimmungen nach Artikel 3

Was ist unter „erstmaligem Inverkehrbringen“ zu verstehen?

Inverkehrbringen ist nach Artikel 3 Nr. 12 der REACH-Verordnung die „entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte oder Bereitstellung für Dritte. Die Einfuhr gilt als Inverkehrbringen“. Erstmaliges Inverkehrbringen ist, bezogen auf die Lieferkette, die erste Abgabe auf dem gemeinsamen Markt der EU.

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Was versteht man unter REACH unter einem Erzeugnis?

Die Definition zum Begriff Erzeugnis, befindet sich in Artikel 3 Nr. 3 der REACH-Verordnung. Danach ist ein Erzeugnis als ein Gegenstand zu verstehen, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt.

Produkte, die zu den Erzeugnissen gezählt werden können, sind z. B. Autos, Kleidung, Möbel und Kinderspielzeug.

Auf EU-Ebene wurde im „REACH Implementation Projekt (RIP) 3.8“ ein Leitfaden entwickelt, der die Verpflichtungen im Zusammenhang mit Stoffen in Erzeugnissen detailliert beschreibt. Der Leitfaden enthält darüber hinaus Hilfestellungen zu Entscheidungen in den Grenzbereichen Stoff-Erzeugnis bzw. Gemisch - Erzeugnis. Der Leitfaden mit dem Titel „Guidance on requiremente on substances in articles“ wurde im Mai 2008 veröffentlicht.

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Eine Firma stellt ein Produkt nicht selbst her, sondern lässt es produzieren und vertreibt es nur unter seiner Marke. Wer ist diesem Fall der Hersteller gemäß REACH?

Derjenige, der einen Stoff in Mengen von mindestens einer Tonne pro Jahr herstellt, muss diesen registrieren, auch wenn er ihn nicht in den Verkehr bringt. Demnach ist derjenige Hersteller, der einen Stoff herstellt, auch wenn er dies im Lohnauftrag macht.

Eine Firma, die unter der eigenen Marke einen Stoff vertreibt, den sie nicht selbst hergestellt hat, ist kein Hersteller im Sinne von REACH.

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Inwieweit haben Unternehmen im Falle von Lohnverarbeitungsverträgen die Freiheit, die Rolle der unter REACH registrierenden 'legal entity' abweichend von dem Begriff 'Hersteller' zu definieren?

Die Registrierungspflicht ist eine öffentlich-rechtliche Pflicht, die nicht durch einen Privatvertrag auf eine andere Person übertragen werden kann. Damit hat immer diejenige Person den Stoff zu registrieren, die ihn in Mengen von 1 Tonne pro Jahr herstellt. Ob diese Person den Stoff im Lohnauftrag für eine andere Person hergestellt hat, ist dabei gleichgültig.

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Wer ist Importeur im Sinne von REACH?

Unter den Begriffsbestimmungen des Artikels 3 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sind die Begriffe „Einfuhr“ und „Importeur“ definiert. Nach Nummer 10 bedeutet Einfuhr „physisches Verbringen in das Zollgebiet der Gemeinschaft“ und nach Nummer 11 ist ein Importeur eine „natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft, die für die Einfuhr verantwortlich ist“. Es kommt auf die eigenverantwortliche Veranlassung der körperlichen Überführung der Ware (des Stoffes) über die Grenze an. Es ist nicht erforderlich, dass die betreffende Person die Ware selbst in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbringt.

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