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Meldung für den Eintrag in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis

Wer muss eine Meldung einreichen?

Sie müssen einen Stoff zur Aufnahme in das von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingerichtete Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L Verzeichnis) melden, wenn Sie den Stoff in Verkehr bringen und:

  • den Stoff, der der Registrierung gemäß der REACH-Verordnung unterliegt, herstellen oder
  • den Stoff, der der Registrierung gemäß der REACH-Verordnung unterliegt, importieren oder
  • den Stoff, der unabhängig von seiner Menge als gefährlich eingestuft ist, herstellen oder importieren, oder
  • ein Gemisch importieren, in dem der als gefährlich eingestufte Stoff über den betreffenden Konzentrationsgrenzwert enthalten ist, was zur Einstufung des Gemisches gemäß CLP-Verordnung als gefährlich führt, oder
  • ein Erzeugnis importieren, das Stoffe enthält, die der Registrierung gemäß Artikel 7 der REACH-Verordnung unterliegen.

Welche Informationen muss eine Meldung enthalten?

  • Name und Kontaktdaten des Anmelders;
  • Identität des Stoffes, einschließlich Namen und anderer Identifikatoren, Informationen zur Molekular- und Strukturformel, Zusammensetzung, Art und Menge der Beimengungen;
  • Einstufung des Stoffes nach den CLP Kriterien;
  • Gründe, weshalb keine Einstufung erfolgte, falls eine Einstufung des Stoffes in einige, aber nicht in alle Gefahrenklassen oder Differenzierungen vorgenommen wurde:

    • fehlende Daten,
    • nicht schlüssige Daten oder
    • für die Nichteinstufung schlüssige Daten;
  • gegebenenfalls spezifische Konzentrationsgrenzwerte oder M Faktoren mit entsprechender Begründung ihrer Festlegung und
  • Kennzeichnungselemente, einschließlich Gefahrenpiktogrammen, Signalwörtern, Gefahrenhinweisen und zusätzlichen Gefahrenhinweisen.

Wie erstelle ich eine Meldung?

Zur Erstellung Ihrer Einstufungs- und Kennzeichnungsmeldung können Sie eines der folgenden Werkzeuge verwenden:

1. IUCLID 5

Sie können alle verlangten Informationen in IUCLID 5 eingeben und ein Einstufungs- und Kennzeichnungs-Dossier in IUCLID erstellen.

In IUCLID 5 können Sie für ein und denselben Stoff mehrere Zusammensetzungen eingeben (z. B. bedingt durch verschiedene Verunreinigungsprofile) und jede Zusammensetzung mit einer bestimmten Einstufung und Kennzeichnung verknüpfen. Beachten Sie, dass jeder Anmelder nur eine Meldung pro Stoff einreichen kann. Nur über IUCLID 5 können Sie mehrere Zusammensetzungen für ein und denselben Stoff einreichen.

2. Sammeldatei

Sie können eine XML-Sammeldatei erstellen, die mehrere Einstufungs- und Kennzeichnungsmeldungen enthält.

Die XML-Sammeldatei können Sie entweder mit dem von der ECHA zur Verfügung gestellten EXCEL-Werkzeug oder mit Hilfe des XML-Schemas erstellen (letztere Möglichkeit eignet sich vorzugsweise für Nutzer mit informationstechnischem Hintergrund).

Die XML-Sammeldatei erlaubt die Einreichung von Meldedaten auch für eine große Zahl von definierten Stoffen in einer einzigen Datei.

Hinweis: Sie können die XML-Sammeleinreichung nur benutzen, wenn die einzelnen Stoffe jeweils durch ihre CAS- oder EG-Nummer und durch lediglich eine Zusammensetzung identifiziert werden.

3. Online

Sie können die benötigten Daten manuell in REACH-IT eingeben.

Wenn Sie nur wenige Stoffe melden müssen und IUCLID 5 gegenwärtig nicht verwenden, ist die Online-Meldung über REACH-IT unter Umständen die für Sie günstigste Option.

Aktuelle Informationen über die Funktionsweise der REACH-IT-Online-Meldung und das XML-Werkzeug finden Sie im CLP-Abschnitt der ECHA-Website

Wie reiche ich eine Meldung ein?

Einstufungs- und Kennzeichnungsmeldungen müssen elektronisch über das REACH-IT-Portal auf der ECHA-Website eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass Sie ein Unternehmenskonto in REACH-IT einrichten müssen, bevor Sie mit der Meldung Ihrer Stoffe beginnen.

Übersicht zu Leitlinien und Informationsmaterialien der ECHA für die Meldung in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis

TitelStandBemerkung
Internetseite zur Meldung in das Einstufungs- und KennzeichnungsverzeichnisÜberblick zur Meldepflicht und zur Erstellung einer Meldung
Internetseite mit den IT-Tools für die Meldung (z. B. XML / Excel-Tool)Hier können IT-Tools für die Meldung (z. B. gleichzeitige Meldung mehrerer Stoffe oder Meldung durch mehrere Firmen) heruntergeladen werden.
CLP-Banner der ECHADas Banner kann bei Angabe der Quelle z. B. in eigenen Internetseiten verwendet werden.
Datenübertragungshandbuch 12 (PDF-Datei, 3.5 MB)19. Mai 2010Anleitung zum Erstellen und Übertragen einer Meldung der Einstufung und Kennzeichnung mittels IUCLID.
Dieses Handbuch soll Sie bei der Erstellung eines Dossiers für die Meldung einer Einstufung und Kennzeichnung (C&L: „Classification and Labelling“) gemäß der CLP-Verordnung in IUCLID 5 unterstützen.
Nutzerhandbuch für die Industrie Teil 15 (PDF-Datei, 1.55 MB)19. Mai 2010Verwalten der Gruppe von Herstellern oder Importeuren
Erstellen und Verwalten der „Gruppe von Herstellern oder Importeuren“ für eine gemeinsame Meldung in REACH-IT.
Industry User Manual Part 16 (PDF-Datei, 3.5 MB)August 2010Anleitungen zur Erstellung und Übermittlung einer Meldung in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis mit dem REACH-IT Online-Tool.
Praxisanleitung 7 (PDF-Datei, 362 KB)19. Mai 2010Meldung von Stoffen zur Aufnahme in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
Dieses Dokument enthält Informationen, mit deren Hilfe Sie herausfinden können, ob Sie Ihre Stoffe zur Aufnahme in das bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingerichtete Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis melden müssen. Es wird darin auch erklärt, wie eine solche Meldung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) zu erstellen und einzureichen ist.
CLP FAQ
Vers. 1.1Häufig gestellte Fragen zu CLP - Anwendungsbereiche und Ausnahmen
ECHA Merkblatt CLP für Importeure und Alleinvertreter (PDF-Datei, 82 KB)
Juni/Juli 2010Hier finden Importeure erste Informationen über ihre Pflichten unter der CLP-Verordnung
ECHA Merkblatt CLP für Nachgeschaltete Anwender (PDF-Datei, 180 KB)Juni/Juli 2010Hier finden nachgeschaltete Anwender erste Informationen über ihre Pflichten unter der CLP-Verordnung
Vorbereitung von Vorschlägen für eine harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung (update)
Mai 2010Das Dokument beschreibt das Verfahren für die Erstellung von Vorschlägen für eine harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung durch Behörden und Industrie
Deutsche Übersetzung der "Einführenden Leitlinien zur CLP-Verordnung (Introductory Guidance on the CLP Regulation) (PDF-Datei, 1.16 MB)" durchgeführt von der ECHA
Guidance on the Application of the CLP Criteria (PDF-Datei, 6.37 MB)
2009Leitlinien zur Einhaltung der Bestimmungen der neuen Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (Guidance on Classification and Labelling under Globally Harmonised System)
Erweiterte KennzeichnungsleitlinieVoraussichtliche Veröffentlichung: 1. Quartal 2011
Internetseite zu Webinaren
Präsentationen zur Einstufung und Kennzeichnung
Webinar am
9.4.2010
14.12.2010
Audiovisuelle Beiträge zu REACH und CLP.
Die Folien sind in 22 Sprachen verfügbar

Häufig gestellte Fragen

Technische Fragen und Antworten zur Meldung ins Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (E&K-Meldung) (PDF-Datei, 231 KB) (Deutsche Arbeitsübersetzung der "Technical Questions and Answers on C&L Notifications" durchgeführt von der Bundesstelle für Chemikalien)

Technical Questions and Answers on C&L Notifications