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ECHA überprüft die Stoffidentität für REACH-Registrierungen 2013

ECHA überprüft die Stoffidentität für REACH-Registrierungen 2013
Die ECHA führt eine IT-basierte Schnellüberprüfung der Stoffidentität in den bei der Registrierungsfrist 2013 eingereichten Dossiers durch. Abhängig vom Ergebnis sendet die ECHA informelle Schreiben an die jeweiligen Registranten. Diese enthalten Hinweise, wie Fehler bei der Angabe der Stoffidentität zu korrigieren sind.

In diesem ersten Schritt überprüft die ECHA nicht, ob die Registranten die Empfehlungen sofort umsetzen, die Schreiben sollen den Registranten lediglich Hinweise und Gelegenheit zur Verbesserung der Dossiers geben. In einem zweiten Schritt (Ende 2013) wird die ECHA alle REACH-Registrierungen anhand von IT-Filtern im Hinblick auf die Stoffidentität überprüfen. Werden in diesem Schritt Fehler in den Dossiers entdeckt, wird die ECHA gegebenenfalls rechtlich bindende Maßnahmen einleiten.

Biocides Stakeholders' Day der ECHA am 25. Juni 2013

Biocides Stakeholders' Day der ECHA am 25. Juni 2013
Die ECHA bietet am 25. Juni eine Informationsveranstaltung zur neuen Biozidverordnung an - den Biocides Stakeholders' Day. Die Veranstaltung gibt den Unternehmen einen Überblick über die verschiedenen Rollen im Rahmen der Verordnung und wie man die neuen Verpflichtungen erfolgreich umsetzen kann. An der Veranstaltung kann jeder teilnehmen, dabei ist der Inhalt der Veranstaltung von Interesse für europäische und nationale Verbände, KMU, Lieferanten von Alternativen und Nichtregierungsorganisationen. Die Teilnahme ist kostenlos.

Nur noch vier Wochen bis zur Registrierungsfrist!

Bis zum Ablauf der Registrierungsfrist unter REACH am 31. Mai 2013 sind nur noch vier Wochen Zeit. Der REACH-CLP Helpdesk hat ein Informationspaket zusammengestellt, das die letzten Fallstricke vor der Einreichung der Registrierung beschreibt und Hinweise für eine erfolgreiche Registrierung gibt.
Letzte Hürden vor der Einreichung des Registrierungsdossiers und wie man sie überwindet (PDF-Datei, 143 KB)
Weitere Informationen zur Registrierungsfrist 2013

Registrierungsfrist rückt näher - ECHA erweitert im Mai REACH-IT Öffnungszeiten

ECHA News zu REACH-IT Öffnungszeiten
Übersicht der aktuellen REACH-IT Öffnungszeiten
Mit Blick auf die immer näher rückende Registrierungsfrist am 31. Mai hat die ECHA die Öffnungszeiten des REACH-IT Systems ausgeweitet, um einen reibungslosen Ablauf der Einreichung von Registrierungsdossiers unter REACH zu ermöglichen.

Registrierungsdossiers können im Mai von montags, 10:00 Uhr bis freitags 21:00 Ortszeit (Helsinki) rund um die Uhr per REACH-IT eingereicht werden. REACH-IT ist an den Wochenenden und im Mai an den Feiertagen 1. Mai und 9. Mai heruntergefahren. Ab dem 20. Mai um 10:00 Uhr wird REACH-IT bis zum 1. Juni 2:00 Ortszeit (Helsinki) ununterbrochen zur Verfügung stehen.

Nach der Registrierungsfrist wird REACH-IT am 1. und 2. Juni (Wochenende) heruntergefahren und steht ab Montag, dem 3. Juni um 10:00 Uhr wie gewohnt zur Verfügung.

ECHA veröffentlicht neue FAQs zum Thema Rechnungen und Zahlungen

REACH-IT Frequently Asked Questions
Die ECHA hat eine neue Version 3.3 der FAQs zu REACH-IT veröffentlicht. Diese enthalten unter anderem aktuelle Fragen und Antworten zur Stellung von Rechnungen durch die ECHA im Rahmen der Registrierung unter REACH.

Änderung des Anhangs XIV der REACH-Verordnung veröffentlicht

Verordnung (EU) Nr. 348/2013 (PDF-Datei, 729 KB)
vom 17. April 2013 zur Änderung des Anhangs XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) ist veröffentlicht.

Es sind 8 weitere Stoffe zum Anhang XIV für zulassungspflichtige Stoffe hinzugefügt worden:
Trichlorethylen; Chromtrioxid; Säuren, die sich aus Chromtrioxid bilden, und deren Oligomere; Natriumdichromat; Kaliumdichromat; Ammoniumdichromat; Kaliumchromat; Natriumchromat

Quelle: „© Europäische Gemeinschaften, http://eur-lex.europa.eu/“.
„Verbindlich ist ausschließlich das in den gedruckten Ausgaben des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlichte Gemeinschaftsrecht.“

Bundesstelle für Chemikalien führt Online-Befragung zu REACH durch

Mit einer Online-Befragung sucht die Bundesstelle für Chemikalien bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) nach Verbesserungsmöglichkeiten im REACH-Prozess. Hintergrund für die Befragung, an der sich alle Akteure im REACH-Prozess beteiligen können, ist die laufende Überprüfung von REACH. Die Ergebnisse sollen die Bundesregierung in der europäischen Debatte um den Revisionsprozess unterstützen.

Der REACH-Kongress „5 Jahre REACH - Erfahrungen und Ausblick“ im Dezember 2012 war bereits ein erster Schritt, um die Meinungen und Stellungnahmen der unterschiedlichen Akteure/innen zu hören und für diesen Prozess zu nutzen.

In einem zweiten Schritt soll nun, nach der Veröffentlichung der Kommissionsmitteilung, eine schriftliche Befragung der beteiligten Kreise und weiterer interessierter Gruppen zu spezifischen Fragestellungen erfolgen. Diese wird in Form einer Online-Befragung durchgeführt.

Die Umfrage ermöglicht allen Beteiligten am REACH-Prozess, die vorliegenden Ergebnisse der Überprüfung von REACH persönlich einzuschätzen. Der online auszufüllende Fragebogen bezieht sich dabei auf ausgewählte Themenbereiche des Kommissionsberichts sowie der zugrunde liegenden Studienberichte. Zum einen können Sie verschiedene Aussagen aus den Berichten bewerten, es besteht darüber hinaus aber auch die Möglichkeit eigene Vorschläge einzubringen. Die Bearbeitung des Fragebogens nimmt etwa 30 Minuten in Anspruch. Eine Veröffentlichung der Ergebnisse ist in anonymisierter Form geplant.

Die Befragung wurde in der Zeit vom 03. April bis zum 03. Mai 2013 durchgeführt.

Die Kontaktinformationen in REACH-IT sollten aktuell sein

Die Kontaktinformationen in REACH-IT sollten aktuell sein
Die ECHA bietet den SIEF-Mitgliedern, die bis zum 31. Mai registrieren müssen, aktive Unterstützung nach der Einreichung ihres Registrierungsdossiers an. Damit die ECHA mit den Registranten Kontakt aufnehmen kann (z. B. wenn eine Firma Probleme hat, die Business Rules zu erfüllen), bittet sie die Registranten darum, ihre Kontaktdaten in REACH-IT auf Aktualität zu prüfen.

Broschüren, Faltblätter und Poster

Broschüren aus der Reihe "REACH-Info"

Die zehnte Broschüre der Reihe "REACH-Info" beschäftigt sich mit dem Zulassungsverfahren von Industriechemikalien im europäischen Chemikalienrecht REACH. Dieses Verfahren verfolgt das Ziel, besonders besorgniserregende Stoffe durch weniger problematische Stoffe oder Verfahren zu ersetzen. Der Schwerpunkt von REACH-Info 10 - Die Zulassung unter REACH liegt auf dem Zulassungsantrag selbst. Die von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) herausgegebene Broschüre gibt eine allgemeinverständliche Hilfestellung für die Antragstellung.

REACH-Info 1 "Erste Schritte unter der neuen EU-Verordnung REACH" war die erste Broschüre, die der nationale REACH-CLP Helpdesk herausgegeben hat, um allen Betroffenen einen ersten Überblick über die Verpflichtungen unter dem neuen Chemikaliengesetz zu verschaffen.
Folgende weitere Broschüren sind im Rahmen der REACH-Info-Reihe erschienen:
REACH-Info 2: Besonderheiten bei Zwischenprodukten und Stoffen in Forschung und Entwicklung
REACH-Info 3: Besonderheiten bei Polymeren und Monomeren
REACH-Info 4: Neustoffe und REACH
REACH-Info 5: Rechte und Pflichten des nachgeschalteten Anwenders unter REACH
REACH-Info 6: Erzeugnisse – Anforderungen an Produzenten, Importeure und Händler
REACH-Info 7: Die sozioökonomische Analyse
REACH-Info 8: Nächste Schritte unter der EU-Verordnung REACH
REACH-Info 9 "REACH und Recycling"

Alle Broschüren der REACH-Info-Reihe können im Informationszentrum der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in begrenzter Höhe kostenlos bestellt oder im Volltext als pdf-Datei heruntergeladen werden.

Faltblätter zur Kurzinformation zu REACH und CLP

  • REACH-CLP Helpdesk - Nationale Auskunftsstelle der Bundesbehörden
  • GHS - Die neue Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien in der EU

Sie können die Faltblätter im Informationszentrum der Bundesanstalt in begrenzter Höhe kostenlos bestellen.

Diese Faltblätter werden Ihnen auch im Volltext als pdf-Datei zum Herunterladen bereitgestellt.

Poster zur Einstufung und Kennzeichnung

  • Das Global Harmonisierte System (GHS) in der EU - Einstufung und Kennzeichnung
  • Das Global Harmonisierte System (GHS) in der EU - Gefahren- und Sicherheitshinweise
  • Das Global Harmonisierte System (GHS) in der EU - Umwandlungshilfe - Gesundheitsgefahren
  • Das Global Harmonisierte System (GHS) in der EU - Umwandlungshilfe - Physikalische Gefahren, Umweltgefahren

Sie können die Poster im Informationszentrum der Bundesanstalt in begrenzter Höhe kostenlos bestellen.

Diese Poster werden Ihnen auch im Volltext als pdf-Datei zum Herunterladen bereitgestellt.

 

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