Aktuelles
Alleinvertreter können Zulassungsanträge einreichen
Anleitung für die Erstellung von Zulassungsanträgen
Im Dezember 2011 wurde die ECHA über die Meinung der Kommission informiert, dass auch ein Alleinvertreter eines Nicht-EU-Herstellers einen Antrag auf Zulassung stellen kann. Deshalb hat die ECHA ihre Internet-Formulare aktualisiert, um Alleinvertretern die Einreichung von Anträgen zu ermöglichen. Langfristig entwickelt die ECHA entsprechende Funktionen in REACH-IT. Das "Data Submission Manual Part 22 - How to Prepare and Submit an Application for Authorisation using IUCLID 5 (PDF-Datei, 5.19 MB)" wird angepasst und im Sommer 2012 zusammen mit einer neuen IUCLID-Version veröffentlicht.
Das öffentliche Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis steht bald zur Verfügung
ECHA E-News vom 18.01.2012
Die ECHA hat informiert, dass das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis mit Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen bald veröffentlicht wird. Die Informationen im Verzeichnis wurden im Rahmen der CLP-Verordnung und in den REACH-Registrierungen von Herstellern und Importeuren gemeldet. Das neue Portal auf der Internetseite der ECHA soll Mitte Februar verfügbar sein.
Konferenz zum Vollzug unter REACH und CLP am 1. März in Brüssel
ECHA E-News vom 18.01.2012
Die von der EU-Kommission organisierte Konferenz wendet sich an Behörden und Stakeholder aus allen REACH- und CLP-Bereichen. Sie beleuchtet die Vollzugspraxis und zeigt Beispiele aus der Perspektive sowohl der zuständigen nationalen Behörden als auch der Stakeholder auf. Mitglieder des Forums und der ECHA stellen ihre Aktivitäten vor. Die Anmeldefrist ist der 15. Februar 2012.
Neue Stoffe im öffentlichen Verzeichnis der Absichtserklärungen (Registry of Intentions, ROI): Identifizierung als besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) und harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung
ECHA E-News vom 18.01.2012
Die Webseite der ECHA enthält ein öffentliches Verzeichnis der Absichtserklärungen (Registry of Intentions). Hier können sich interessierte Kreise über die Stoffe informieren, für die die Behörden die Einreichung eines Dossiers nach Anhang XV beabsichtigen.
Das ROI zu SVHC enthält drei neue Absichtserklärungen die am 18 Januar 2012 aufgenommen wurden:
Di-n-pentylphthalat; 1,2-Dimethoxyethan (Ethylenglycoldimethylether, EGDME) und 1,2-Bis(2-methoxyethoxy)ethan (TEGDME, triglyme).
Das ROI zur Harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung enthält fünf neue Absichtserklärungen die am 18 Januar 2012 aufgenommen wurden::
Linalool; Hydroxymethylpentylcyclohexencarboxaldehyd; Hexylsalicylat; Cinnamylalkohol und Cumarin.
Die ECHA aktualisiert die Kandidatenliste durch 20 neue besonders besorgniserregende Stoffe
Die ECHA hat die Kandidatenliste am 19.12.2011 durch zwanzig Stoffe ergänzt.
Die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) enthält inzwischen 73 Stoffe. Neunzehn der neu aufgenommenen Stoffe haben krebserregende und/oder fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften. Erstmals wurde ein Stoff (4-tert-Octylphenol) wegen seiner endokrinen Eigenschaften als SVHC identifiziert, die aufgrund ihrer wahrscheinlich schwerwiegenden Wirkungen auf die Umwelt ebenso besorgniserregend sind. Aus der Aufnahme der Stoffe in die Kandidatenliste können sich gesetzliche Verpflichtungen ergeben. Dazu gehören die Informationspflichten in der Lieferkette und an Endverbraucher nach Artikel 33 oder Meldepflichten von Stoffen in Erzeugnissen an die ECHA.
Hersteller und Importeure von Erzeugnissen haben sechs Monate Zeit, um die ECHA bis zum 19. Juni 2012 in Kenntnis zu setzen, wenn unter anderem die zwei folgenden Bedingungen zutreffen:
(i) der Stoff ist in diesen Erzeugnissen in Mengen von über einer Tonne pro Hersteller oder Importeur pro Jahr enthalten, und
(ii) der Stoff ist in diesen Erzeugnissen in einer Konzentration von über 0,1 Massenprozent enthalten.
Die ECHA empfiehlt 13 Stoffe für das Zulassungsverfahren
Die ECHA empfiehlt 13 Stoffe für das Zulassungsverfahren (PDF-Datei, 5.77 MB)
Die ECHA hat der Kommission eine Empfehlung zur Aufnahme von 13 besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) in den Anhang XIV der REACH-Verordnung vorgelegt. Alle 13 Stoffe sind auf Grund ihrer krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften eingestuft und dürfen in Zukunft nach Ablauf bestimmter Fristen nicht mehr ohne eine Zulassung verwendet werden. Durch das Zulassungsverfahren soll unter anderem gewährleistet werden, dass Risiken durch die Stoffe kontrolliert und dass diese nach und nach durch geeignete alternative Stoffe oder Verfahren ersetzt werden.
Bei den dreizehn Stoffen handelt es sich um: Trichlorethen, Chromtrioxid, Säuren gebildet aus Chromtrioxid und ihre Oligomere, Natriumdichromat, Kaliumdichromat, Ammoniumdichromat, Kaliumchromat, Natriumchromat, Kobalt(II)-sulfat, Kobaltdichlorid, Kobalt(II)-dinitrat, Kobalt(II)-karbonat, Kobalt(II)-diacetat.
Ein öffentliches Konsultationsverfahren zur Empfehlung der ECHA hat von Juni bis September 2011 stattgefunden, die abschließende Entscheidung über die Aufnahme der Stoffe in den Anhang XIV wird von der Kommission und im Komitologieverfahren nach Artikel 133 getroffen. Die Stoffe dürfen nach dem im Anhang XIV jeweils festgelegten Ablauftermin nur noch verwendet oder zur Verwendung in Verkehr gebracht werden, wenn eine Zulassung dafür erteilt wurde.
Beschreibung des Ablaufs der Aufnahmeempfehlung auf der Webseite der ECHA.
Neugestaltung der ECHA-Internetseite
Der Internetauftritt der ECHA wird grundlegend überarbeitet und am 15. Dezember in der neuen Form verfügbar sein. Die zahlreichen Änderungen der Seite betreffen insbesondere die Navigation: Viele der bisher veröffentlichten Dokumente werden nur noch unter der neuen Internetadresse verfügbar sein. Davon betroffen sind auch Links, die von der Internetseite des REACH-CLP Helpdesk direkt auf Dokumente der ECHA verweisen (zum Beispiel auf Leitlinien der ECHA). Solche Links werden in den nächsten Tagen auf der Seite des REACH-CLP Helpdesk aktualisiert werden. Etwaige Fehlermeldungen im Zeitraum dieser Umstellung bitten wir zu entschuldigen. Sollte ein direkter Link nicht funktionieren, besteht die Möglichkeit, auf der Internetseite der ECHA durch die dort verfügbare Navigation zu dem gesuchten Dokument zu gelangen.





