Von der Registrierung ausgenommene Stoffe
Komplett ausgenommen von REACH sind:
- Abfall
- Nicht isolierte Zwischenprodukte
- Radioaktive Stoffe
- Stoffe im Transit
Von der Registrierung ausgenommen sind:
- Stoffe unter 1 t/a
- Stoffe in Human- oder Tierarzneimitteln
- Stoffe in Lebens- oder Futtermitteln
- Pflanzenschutz- und Biozidwirkstoffe (für diese Verwendung)
- Reimporte von bereits registrierten Stoffen
- Stoffe, die im Rahmen des Recyclings zurück gewonnen werden (soweit der ursprüngliche Stoff registriert ist)
- Stoffe für produkt- und prozessorientierte Forschung und Entwicklung
- Stoffe des Anhangs IV (z. B. Wasser, Zucker, Ascorbinsäure) der REACH-Verordnung
- Stoffe des Anhangs V (z. B. als ungefährlich anzusehende Naturstoffe) der REACH-Verordnung
