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Von der Registrierung ausgenommene Stoffe

Komplett ausgenommen von REACH sind:

  • Abfall
  • Nicht isolierte Zwischenprodukte
  • Radioaktive Stoffe
  • Stoffe im Transit

Von der Registrierung ausgenommen sind:

  • Stoffe unter 1 t/a
  • Stoffe in Human- oder Tierarzneimitteln
  • Stoffe in Lebens- oder Futtermitteln
  • Pflanzenschutz- und Biozidwirkstoffe (für diese Verwendung)
  • Reimporte von bereits registrierten Stoffen
  • Stoffe, die im Rahmen des Recyclings zurück gewonnen werden (soweit der ursprüngliche Stoff registriert ist)
  • Stoffe für produkt- und prozessorientierte Forschung und Entwicklung
  • Stoffe des Anhangs IV (z. B. Wasser, Zucker, Ascorbinsäure) der REACH-Verordnung
  • Stoffe des Anhangs V (z. B. als ungefährlich anzusehende Naturstoffe) der REACH-Verordnung

Zusatzinformationen

Häufig gestellte Fragen zu Ausnahmen und zur Abgrenzung