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Aktuelles

Vertrauliche Behandlung von IUPAC-Bezeichnungen im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L Inventory)

Information der ECHA: Vertrauliche Behandlung von IUPAC-Bezeichnungen im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L Inventory) (PDF-Datei, 89 KB)
Unternehmen, die zwar keine Registrierung vor der Registrierungsfrist von 2010 vornehmen, aber dennoch verpflichtet sind, der ECHA bis zum 3. Januar 2011 die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen zu melden, können die IUPAC-Bezeichnung in gewissen Fällen geheimhalten.

Handbuch der ECHA: Anträge auf vertrauliche Behandlung von Informationen und Antragsbegründungen gemäß REACH

Handbuch der ECHA: Data Submission Manual 16 - Anträge auf vertrauliche Behandlung von Informationen und Antragsbegründungen gemäß REACH (PDF-Datei, 111 KB)
Dieses neue Handbuch erörtert, wie solche Anträge in REACH-Registrierungsdossiers zu stellen und die Begründungen dafür zu verfassen sind. Es gibt ferner Auskunft darüber, wie die ECHA die Anträge auf vertrauliche Behandlung bewertet und diese unter Umständen mittels formeller Entscheidungen ablehnt, und wie Registranten einen Antrag auf Überprüfung dieser Entscheidungen stellen können.

Neue Version des IUCLID 5-Zusatzprogramms für die Technische Vollständigkeitsprüfung

Information der ECHA: Neue Version des IUCLID 5-Zusatzprogramms für die Technische Vollständigkeitsprüfung
Die neue Version des Zusatzprogramms für die Technische Vollständigkeitsprüfung (TCC) enthält nun viele neue Geschäftsregeln zur Unterstützung bei der Einreichung von Registrierungen. Zudem wurden die Funktionen Anfrage und CLP-Meldungen in das Tool integriert.

Veranstaltungshinweise

Fifth Stakeholders' Day am 4.10.2010 in Helsinki

Die ECHA organisiert den 5. Stakeholders' Day am 4. Oktober 2010 in Helsinki in der "Congress Wing of the Helsinki Fair Centre (Messukeskus)"

Schwerpunkt der Veranstaltung sind folgende Themen:

  • Kernaussagen zum Thema Registrierung und Dossierbewertung: Die ECHA wird den aktuellen Stand hinsichtlich der Registrierungs-, Bewertungsverfahren als auch der Prüfung auf Erfüllung der Anforderungen vorstellen. Der Schwerpunkt dieser Veranstaltung wird auf der Identifizierung häufig festgestellter Probleme bei den bisher eingegangenen Dossiers in Verbindung mit konkreten Ratschlägen und dem Austausch von "best-practice" Hinweisen liegen, um diese Probleme vor den anstehenden Registrierungsfristen zu überwinden.
  • Zulassung: Ein Überblick über das Zulassungsverfahren sowie Musterbeispiele von Industrievertretern und nationalen Behörden zu diesem Verfahren werden den Teilnehmern vorgestellt.

Tagesordnung (PDF-Datei, 461 KB)

Informationsveranstaltung "Das „A“ in REACH - Zulassung, Beschränkung und sozioökonomische Analyse" am 25.10.2010 in Dortmund

Die Veranstaltung "Das "A" (Authorisation) in REACH - Zulassung, Beschränkung und sozioökonomische Analyse" unterrichtet über Wissenswertes rund um die Themen Zulassung, Beschränkung und welche Rolle die sozioökonomische Analyse bei der Zulassung und Beschränkung von Stoffen unter REACH spielt.

Themenschwerpunkte sind:

  • Was ist für einen erfolgreichen Zulassungsantrag wichtig?
  • Wie stellt sich die Industrie auf das Zulassungsverfahren ein?
  • Wie werden alternative Stoffe und Technologien ermittelt und bewertet?
  • Was sind wesentliche Elemente und Merkmale einer SEA?
  • Welche Angaben muss ich gegenüber Verbrauchern und Behörden machen, wenn mein Stoff auf der Kandidatenliste steht?

Referentinnen und Referenten kommen von der Industrie, des Umweltbundesamtes, der BAuA „Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe“ und des REACH-CLP Helpdesks der BAuA.

Teilnahmegebühr:
50,00 Euro / je Teilnehmer

Anmeldefrist: 15.10.2010

Die Tagesordnung der Veranstaltung (PDF-Datei, 209 KB) sowie ein Faltblatt zur Veranstaltung (PDF-Datei, 680 KB) können hier heruntergeladen werden.

zur Anmeldung

International Workshop on "How to Use REACH Information for Health and Safety at Work" am 6.12.2010 in Berlin

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales organisiert den International Workshop on "How to Use REACH Information for Health and Safety at Work" am 6.12.2010 in Berlin

Thema
Nutzung der REACH-Informationen im Arbeitsschutz

Veranstaltungsort:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Kleisthaus, Conference Room 1
Mauerstraße 53
10117 Berlin, Germany

Registrierung ist unter Nutzung der email-Adresse "" bis zum 30. Oktober 2010 erforderlich.

Die Teilnahme am Workshop ist kostenlos.

Flyer zur Veranstaltung (PDF-Datei, 720 KB)

 

Broschüren, Faltblätter und Poster

Broschüren aus der Reihe "REACH-Info"

Die neue Broschüre REACH-Info 6 informiert über die verschiedenen Verpflichtungen der Hersteller, Importeure und Lieferanten von Erzeugnissen unter der REACH-Verordnung und gibt eine Reihe von Antworten auf die Frage, wann ein Objekt ein Stoff/Gemisch, wann ein Erzeugnis ist.

REACH-Info 1 gibt eine allgemeine Einführung in die EU-Chemikalienverordnung, insbesondere für Betroffene, die keine oder nur wenig Erfahrungen mit stoffrechtlichen Regelungen haben und jetzt vor der Situation stehen, sich mit der REACH-Verordnung und deren Anforderungen auseinandersetzen zu müssen. REACH-Info 2 befasst sich mit den Besonderheiten im Falle von Zwischenprodukten sowie Stoffen, die im Rahmen der produkt- und verfahrensorientierten Forschung und Entwicklung hergestellt und verwendet werden. REACH-Info 3 klärt über die Verpflichtungen auf, die im Zusammenhang mit dem Import und der Herstellung von Polymeren entstehen. dabei wird insbesondere auf die Problematik der Monomere und sonstigen Reaktanten eingegangen. REACH-Info 4 klärt über den Umgang mit Neustoffen im Rahmen der REACH-Verordnung auf. Die Broschüre REACH-Info 5 beleuchtet die Rolle des nachgeschalteten Anwenders. Wie sehen dessen Verpflichtungen aus? Wie sollte der Informationsfluss innerhalb der Lieferkette gestaltet sein, damit ein sicherer Umgang gewährleistet ist?

Die Broschüren der REACH-Info-Reihe können im Informationszentrum der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in begrenzter Höhe kostenlos bestellt oder im Volltext als pdf-Datei heruntergeladen werden.

Faltblätter zur Kurzinformation zu REACH und CLP

  • REACH-CLP Helpdesk - Nationale Auskunftsstelle der Bundesbehörden
  • GHS - Die neue Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien in der EU

Sie können die Faltblätter im Informationszentrum der Bundesanstalt in begrenzter Höhe kostenlos bestellen.

Diese Faltblätter werden Ihnen auch im Volltext als pdf-Datei zum Herunterladen bereitgestellt.

Poster zur Einstufung und Kennzeichnung

  • Das Global Harmonisierte System (GHS) in der EU - Einstufung und Kennzeichnung
  • Das Global Harmonisierte System (GHS) in der EU - Gefahren- und Sicherheitshinweise

Sie können die Poster im Informationszentrum der Bundesanstalt in begrenzter Höhe kostenlos bestellen.

Diese Poster werden Ihnen auch im Volltext als pdf-Datei zum Herunterladen bereitgestellt.

 

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Zusatzinformationen

Meldung für das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis

ECHA CLP-Banner

Stoffe, die am 1. Dezember 2010 in Verkehr gebracht werden, müssen bis 3. Januar 2011 gemeldet werden. Die Werkzeuge für die Meldung sind jetzt auf der Homepage der ECHA verfügbar.

 

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