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Leitlinien zur Umsetzung von REACH

Die Leitlinien zur Umsetzung von REACH wurden in den sogenannten "REACH Implementation Projects" RIPs erarbeitet.

Diese Leitlinien liefern ergänzende Informationen zur Verordnung. Dabei geht es um alle technischen Aspekte von REACH. Die Unterlagen wurden mit Hilfe und Unterstützung der Behörden der Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission und der Industrie erstellt. Deshalb sollten Unternehmen erst in diese Leitlinien schauen, wenn sie nicht genau wissen, wie sie ihre REACH-Verpflichtungen erfüllen müssen.

Die meisten der hier aufgeführten Leitlinien liegen zur Zeit nur in englischer Sprache vor.

Leitlinien hauptsächlich für die Industrie

RIP

3.1

3.2 / 3.3

3.4

3.5

3.6

3.7

  • Leitlinien zur Erstellung eines Zulassungsantrags (Guidance on preparing an Application Dossier for Authorisation) - noch nicht veröffentlicht

3.8

3.9

  • Leitlinien zur sozioökonomischen Analyse - Zulassung (Guidance on Socio Economic Analysis (SEA)- Authorisation) - noch nicht veröffentlicht

3.10

IUCLID 5 (International Uniform ChemicaL Information Database)

 

Leitlinien hauptsächlich für die Behörden

RIP

3.9

4.1 - 4.2

4.3 - 4.5

4.4

 

Verfahren der Leitlinienkonsultation

Sofern die ECHA den Bedarf für die Aktualisierung vorhandener Leitlinien oder für die Entwicklung neuer Leitlinien sieht, wird ein entsprechender Entwurf (möglicherweise unter Beteiligung externer Experten) erstellt.

Auf Grundlage des ECHA-Entwurfs durchläuft die Konsultation folgende Schritte:

  • Anhörung in einer „Partner Experten Gruppe“ (PEG);
  • Anhörung von Ausschüssen der ECHA und / oder des Forums;
  • Abschließende Anhörung der Europäischen Kommission und der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten über die Sitzung der zuständigen Behörden für REACH und CLP (CARACAL).

Um sicherzustellen, dass der Leitlinienaktualisierungprozess transparent gehalten wird und um zu zeigen, dass die Teilnahme für relevanten Partner zugänglich ist, werden Entwürfe der einzelnen Konsultationensschritte (in englischer Sprache) auf der Webseite der ECHA veröffentlicht:

Weitere Informationen der ECHA über das "Verfahren der Leitlinienkonsultation" (PDF-Datei, 53 KB)

Leilinienentwürfe der einzelnen Konsultationensschritte

 

Informationen zu den Leitlinien und RIPs im Internet

Die bereits fertiggestellten und veröffentlichten Leitlinien können von der Homepage der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) heruntergeladen werden: http://guidance.echa.europa.eu/guidance_de.htm. Sie liegen zur Zeit teilweise nur in englischer Sprache vor.

Weitere Informationen zu den RIPs befinden sich auf der Homepage des Europäischen Chemikalienbüros (ECB): http://ecb.jrc.it/reach/rip

Moratorium vom 02.06.2010 für die Veröffentlichung von zehn Leitlinienaktualisierungen (PDF-Datei, 80 KB)
Die ECHA hat ein sechsmonatiges Moratorium für die Veröffentlichung von zehn Leitliniendokumenten erlassen, dessen Frist bis zum 30. November 2010, der ersten Registrierungsfrist für REACH, läuft. Damit hat die Industrie die Möglichkeit, sich in den nächsten Monaten auf die Erstellung der betreffenden Dossiers und die darauf folgende Frist für die Meldung gemäß CLP-Verordnung zu konzentrieren. Obwohl die Leitlinien erst im Laufe des sechsmonatigen Moratoriums aktualisiert werden, stellt die ECHA bereits jetzt auf der Grundlage des Rechtstextes und der vorhandenen Leitlinien eine Reihe von Klarstellungen zu einigen Leitliniendokumenten zur Verfügung.

 

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Zusatzinformationen

Ex ECB

Ex ECB - ehemals Europäisches Chemikalien Büro (ECB)

Ex ECB

ehemals Europäisches Chemikalien Büro (ECB), Teil des "Institute for Health and Consumer Protection (IHCP)"

 

Weitere Informationen

ECHA-Anleitungen zur Datenübermittlung
ECHA-Handbücher mit Anleitungen zur Datenübermittlung (Data Submission Manual), Nutzerhandbücher und Praxisanleitungen zur Erfüllung der Informationsanforderungen unter REACH