Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gibt Broschüren in der Reihe "REACH-Info" heraus.
Sie können die Broschüren im Informationszentrum der Bundesanstalt in begrenzter Höhe kostenlos bestellen.
Diese Broschüren werden Ihnen auch im Volltext als pdf-Datei zum Herunterladen bereitgestellt.
REACH-Info 6: Erzeugnisse - Anforderungen an Produzenten, Importeure und Händler
Im Falle von Erzeugnissen treten unter der
REACH-Verordnung insbesondere Fragen zur Abgrenzung des Erzeugnisbegriffs gegenüber dem Stoff-
bzw. Gemischbegriff auf. Darüber hinaus haben die Firmen, die Erzeugnisse herstellen oder liefern, Informationspflichten gegenüber ihren Abnehmern, die Weiterverarbeiter, Händler, Anwender der Erzeugnisse oder Verbraucher sein können. In bestimmten Fällen ergeben sich auch Verpflichtungen gegenüber der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA). Die vorliegende Broschüre informiert über diese verschiedenen Verpflichtungen der Hersteller, Importeure und Lieferanten von Erzeugnissen unter der
REACH-Verordnung und gibt eine Reihe von Antworten auf die Frage, wann ein Objekt ein Stoff/Gemisch, wann ein Erzeugnis ist.
Link zum Volltext (PDF-Datei, 526 KB)
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REACH-Info 5: Rechte und Pflichten des nachgeschalteten Anwenders unter REACH
Die vorliegende Broschüre beleuchtet die Rolle des nachgeschalteten Anwenders. Wie sehen dessen Verpflichtungen aus? Wie sollte der Informationsfluss innerhalb der Lieferkette gestaltet sein, damit ein sicherer Umgang gewährleistet ist? Was darf der nachgeschaltete Anwender von Herstellern und Importeuren erwarten? Diese und andere Fragen sind Gegenstand von
REACH-Info 5.
Link zum Volltext (PDF-Datei, 483 KB)
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REACH-Info 4: Neustoffe und REACH
Die vorliegende Broschüre erklärt den Übergang der Neustoffanmeldungen nach der Richtlinie 67/548/EWG zu den Verpflichtungen im Rahmen der
REACH-Verordnung für Stoffe, die als Neustoffe angemeldet worden sind. Firmen, die erst kürzlich neue Stoffe angemeldet haben, oder deren Stoffe in letzter Zeit Mengenschwellen überschritten haben, finden Erläuterungen, wie von der deutschen Anmeldestelle angeordnete Prüfprogramme unter
REACH weitergehen und abgeschlossen werden.
Link zum Volltext (PDF-Datei, 283 KB)
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REACH-Info 3: Besonderheiten bei Polymeren und Monomeren
Die vorliegende Broschüre möchte Sie über die Verpflichtungen informieren, die unter
REACH im Falle der Herstellung und des Imports von Polymeren auf Sie zukommen. Sie finden anhand von Beispielen Antworten auf Fragen wie: Was ist ein Polymer unter
REACH? Was sind Monomere und sonstige Reaktanten und wie werden diese registriert?
Link zum Volltext (PDF-Datei, 191 KB)
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REACH-Info 2: Besonderheiten bei Zwischenprodukten und Stoffen in Forschung und Entwicklung
Im
REACH-Info 2 geht es nun um Erleichterungen und Ausnahmen, die
REACH für chemische Zwischenprodukte und für Forschungs- und Entwicklungschemikalien unter bestimmten Bedingungen vorsieht.
REACH-Info 2 soll Ihnen Hilfestellung leisten und Sicherheit bei der Entscheidungsfindung geben, ob die Ausnahmebestimmungen auf Ihre Stoffe zutreffen.
Link zum Volltext (PDF-Datei, 197 KB)
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REACH-Info 1: Erste Schritte unter der neuen EU-Verordnung REACH
Die vorliegende Broschüre soll generell über Anforderungen informieren, die durch
REACH auf ein Unternehmen zukommen können. Sie dient als Auftakt für ein umfassendes Informationsangebot und gibt Hinweise für Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender, wie sie schon jetzt mit der Vorbereitung auf
REACH beginnen können und welche Anforderungen im weiteren Verlauf der Umsetzung von
REACH auf sie zukommen werden.
Link zum Volltext (PDF-Datei, 293 KB)
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