Navigation und Service

Springe direkt zu:

Suche

Suchbegriff eingeben

Erweiterte Suche

Aktuelles

Neue Version des IUCLID 5-Zusatzprogramms für die Technische Vollständigkeitsprüfung

Information der ECHA: Neue Version des IUCLID 5-Zusatzprogramms für die Technische Vollständigkeitsprüfung
Die neue Version des Zusatzprogramms für die Technische Vollständigkeitsprüfung (TCC) enthält nun viele neue Geschäftsregeln zur Unterstützung bei der Einreichung von Registrierungen. Zudem wurden die Funktionen Anfrage und CLP-Meldungen in das Tool integriert.

Chesar, das Tool für die Stoffsicherheitsbeurteilung und –berichterstattung, liegt in der Version 1.1 vor

Information der ECHA: Chesar liegt in der Version 1.1 vor
Chesar ist ein Hilfsmittel, das Unternehmen für ihre Stoffsicherheitsbeurteilungen (CSA) und Stoffsicherheitsberichte (CSR) einsetzen können, die nach der REACH-Verordnung für Stoffe erstellt werden müssen, die in Mengen von mehr als 10 Tonnen pro Jahr hergestellt bzw. eingeführt werden.
Chesar 1.1 ist ein Plug-in für die Stand-alone-Version von IUCLID 5.2 und erlaubt das Erstellen eines vollständigen Chemical Safety Reports.

Neue Anleitung zur Datenübermittlung: "Data Submission Manual 19"

Data Submission Manual 19 (PDF-Datei, 465 KB)
How to submit a CSR as part of a joint submission? ("Handbuch zur gemeinsamen Einreichung eines Chemical Safety Report's")
Dieses Handbuch beschreibt die Möglichkeiten der praktischen Durchführung einer gemeinsamen oder einer getrennten CSR-Dateneinreichung bzw. Teile davon. Besondere Schwerpunkte liegen auf den Kapiteln des CSR's zur Verwendung, Expositionsabschätzung und Risikobeschreibung.

Am 01.07.2010 hat die ECHA das 2. Konsultationsverfahren für acht priorisierte Stoffe zur Aufnahme in den Anhang XIV der REACH-Verordnung gestartet

Konsultationsverfahren für acht priorisierte Stoffe zur Aufnahme in den Anhang XIV der REACH-Verordnung gestartet.
Am 01.07.2010 hat die ECHA das zweite Konsultationsverfahren für acht priorisierte Stoffe zur Aufnahme in den Anhang XIV der REACH-Verordnung gestartet. Ein in den Anhang XIV aufgenommener Stoff wird zukünftig dem Zulassungsverfahren unterliegen. Bis zum 30.09.2010 besteht nun die Möglichkeit für interessierte Kreise über ein Online-Formular Kommentare an die ECHA zu übermitteln.

Weiterführende Informationen finden Sie hier: Zulassung

Deutschland regt Initiative zur Beschränkung von Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) in Verbraucherprodukten an

Deutschland regt Initiative zur Beschränkung von Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) in Verbraucherprodukten an
In den letzten Jahren haben verschiedene Institutionen (Stiftung Warentest, TÜV Rheinland, Bundesinstitut für Risikobewertung) Berichte zur Belastung von Verbraucherprodukten einschließlich Kinderspielzeug mit Substanzen aus der Gruppe der Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) vorgelegt. Diese Untersuchungen haben gezeigt, dass ein nicht unerheblicher Teil der Produkte hohe oder extrem hohe PAK-Gehalte aufwies.

Aus diesem Grund haben die zuständigen Bundesbehörden ein Beschränkungsdossier erstellt, das von der  Bundesregierung Anfang Juni 2010 mit dem Vorschlag an die Europäische Kommission übermittelt wurde, die Gehalte von PAK in Verbraucherprodukten und Spielzeug nach dem in Artikel 68(2) der REACH-Verordnung beschriebenen vereinfachten Verfahren zu beschränken. Die Bundesregierung erhofft sich dadurch eine zeitnahe Regulierung zu erwirken, da ein reguläres Beschränkungsverfahren gemäß Artikel 68(1) der REACH-Verordnung sehr viel langwieriger wäre.

Weiterführende Informationen finden Sie hier: Beschränkungsverfahren

Die ECHA hat am 18. Juni 2010 acht neue besonders besorgniserregende Stoffe für die Kandidatenliste veröffentlicht.

Die ECHA hat am 18. Juni 2010 8 neue besonders besorgniserregende Stoffe für die Kandidatenliste (PDF-Datei, 93 KB) veröffentlicht.

Unternehmen können hierbei gesetzliche Verpflichtungen haben, die sich nicht nur auf die aufgenommenen Stoffe als solche oder in Gemischen beziehen, sondern auch, wenn diese Stoffe in Erzeugnissen vorhanden sind (z. B. Pflicht zur Weitergabe von Informationen über Stoffe in Erzeugnissen gemäß Artikel 33).

Die aktuelle Kandidatenliste der SVHC-Stoffe und weiterführende Informationen finden Sie hier: Kandidatenliste der SVHC-Stoffe

Veranstaltungshinweise

Informationsveranstaltung "CLP und REACH - Die Frist 1. Dezember 2010 rückt näher" am 30.08.2010 in Dortmund

Schwerpunkt der Veranstaltung sind die Aufgaben unter REACH und CLP im Hinblick auf die bald endenden Fristen zum 1. Dezember 2010 und Verknüpfungen zwischen REACH und CLP. Unter anderem werden folgende Themen diskutiert:

  • Durchführung der Meldung in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
  • Angabe der Einstufung im Registrierungsdossier und IUCLID 5.2  / REACH-IT 2.0
  • Selbsteinstufung und Harmonisierte Einstufung
  • Übergangsbestimmungen der CLP-Verordnung
  • Änderungen im Sicherheitsdatenblatt

Referentinnen und Referenten der ECHA, der Industrie und des REACH-CLP Helpdesk der BAuA präsentieren Vorträge zu aktuellen Themen der CLP- und REACH-Verordnung.

Hinweis: Wegen des großen Interesses ist die Veranstaltung bereits jetzt ausgebucht. Daher ist eine Anmeldung nicht mehr möglich.

Fifth Stakeholders' Day am 4.10.2010 in Helsinki

Die ECHA organisiert den 5. Stakeholders' Day am 4. Oktober 2010 in Helsinki in der "Congress Wing of the Helsinki Fair Centre (Messukeskus)"

Schwerpunkt der Veranstaltung sind folgende Themen:

  • Kernaussagen zum Thema Registrierung und Dossierbewertung: Die ECHA wird den aktuellen Stand hinsichtlich der Registrierungs-, Bewertungsverfahren als auch der Prüfung auf Erfüllung der Anforderungen vorstellen. Der Schwerpunkt dieser Veranstaltung wird auf der Identifizierung häufig festgestellter Probleme bei den bisher eingegangenen Dossiers in Verbindung mit konkreten Ratschlägen und dem Austausch von "best-practice" Hinweisen liegen, um diese Probleme vor den anstehenden Registrierungsfristen zu überwinden.
  • Zulassung: Ein Überblick über das Zulassungsverfahren sowie Musterbeispiele von Industrievertretern und nationalen Behörden zu diesem Verfahren werden den Teilnehmern vorgestellt.
 

Broschüren, Faltblätter und Poster

Broschüren aus der Reihe "REACH-Info"

Die neue Broschüre REACH-Info 6 informiert über die verschiedenen Verpflichtungen der Hersteller, Importeure und Lieferanten von Erzeugnissen unter der REACH-Verordnung und gibt eine Reihe von Antworten auf die Frage, wann ein Objekt ein Stoff/Gemisch, wann ein Erzeugnis ist.

REACH-Info 1 gibt eine allgemeine Einführung in die EU-Chemikalienverordnung, insbesondere für Betroffene, die keine oder nur wenig Erfahrungen mit stoffrechtlichen Regelungen haben und jetzt vor der Situation stehen, sich mit der REACH-Verordnung und deren Anforderungen auseinandersetzen zu müssen. REACH-Info 2 befasst sich mit den Besonderheiten im Falle von Zwischenprodukten sowie Stoffen, die im Rahmen der produkt- und verfahrensorientierten Forschung und Entwicklung hergestellt und verwendet werden. REACH-Info 3 klärt über die Verpflichtungen auf, die im Zusammenhang mit dem Import und der Herstellung von Polymeren entstehen. dabei wird insbesondere auf die Problematik der Monomere und sonstigen Reaktanten eingegangen. REACH-Info 4 klärt über den Umgang mit Neustoffen im Rahmen der REACH-Verordnung auf. Die Broschüre REACH-Info 5 beleuchtet die Rolle des nachgeschalteten Anwenders. Wie sehen dessen Verpflichtungen aus? Wie sollte der Informationsfluss innerhalb der Lieferkette gestaltet sein, damit ein sicherer Umgang gewährleistet ist?

Die Broschüren der REACH-Info-Reihe können im Informationszentrum der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in begrenzter Höhe kostenlos bestellt oder im Volltext als pdf-Datei heruntergeladen werden.

Faltblätter zur Kurzinformation zu REACH und CLP

  • REACH-CLP Helpdesk - Nationale Auskunftsstelle der Bundesbehörden
  • GHS - Die neue Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien in der EU

Sie können die Faltblätter im Informationszentrum der Bundesanstalt in begrenzter Höhe kostenlos bestellen.

Diese Faltblätter werden Ihnen auch im Volltext als pdf-Datei zum Herunterladen bereitgestellt.

Poster zur Einstufung und Kennzeichnung

  • Das Global Harmonisierte System (GHS) in der EU - Einstufung und Kennzeichnung
  • Das Global Harmonisierte System (GHS) in der EU - Gefahren- und Sicherheitshinweise

Sie können die Poster im Informationszentrum der Bundesanstalt in begrenzter Höhe kostenlos bestellen.

Diese Poster werden Ihnen auch im Volltext als pdf-Datei zum Herunterladen bereitgestellt.

 

nach oben

Zusatzinformationen

Meldung für das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis

ECHA CLP-Banner

Stoffe, die am 1. Dezember 2010 in Verkehr gebracht werden, müssen bis 3. Januar 2011 gemeldet werden. Die Werkzeuge für die Meldung sind jetzt auf der Homepage der ECHA verfügbar.

 

REACH-CLP-RSS-Feed

Binden Sie "Aktuelles" zu REACH und CLP in Ihre Webseite ein.

Binden Sie die neuen "Häufig gestellten Fragen zu REACH und CLP" in Ihre Webseite ein.