Aktuelles
Neue Version des IUCLID 5-Zusatzprogramms für die Technische Vollständigkeitsprüfung
Information der ECHA: Neue Version des IUCLID 5-Zusatzprogramms für die Technische Vollständigkeitsprüfung
Die neue Version des Zusatzprogramms für die Technische Vollständigkeitsprüfung (TCC) enthält nun viele neue Geschäftsregeln zur Unterstützung bei der Einreichung von Registrierungen. Zudem wurden die Funktionen Anfrage und CLP-Meldungen in das Tool integriert.
Chesar, das Tool für die Stoffsicherheitsbeurteilung und –berichterstattung, liegt in der Version 1.1 vor
Information der ECHA: Chesar liegt in der Version 1.1 vor
Chesar ist ein Hilfsmittel, das Unternehmen für ihre Stoffsicherheitsbeurteilungen (CSA) und Stoffsicherheitsberichte (CSR) einsetzen können, die nach der REACH-Verordnung für Stoffe erstellt werden müssen, die in Mengen von mehr als 10 Tonnen pro Jahr hergestellt bzw. eingeführt werden.
Chesar 1.1 ist ein Plug-in für die Stand-alone-Version von IUCLID 5.2 und erlaubt das Erstellen eines vollständigen Chemical Safety Reports.
Neue Anleitung zur Datenübermittlung: "Data Submission Manual 19"
Data Submission Manual 19 (PDF-Datei, 465 KB)
How to submit a CSR as part of a joint submission? ("Handbuch zur gemeinsamen Einreichung eines Chemical Safety Report's")
Dieses Handbuch beschreibt die Möglichkeiten der praktischen Durchführung einer gemeinsamen oder einer getrennten CSR-Dateneinreichung bzw. Teile davon. Besondere Schwerpunkte liegen auf den Kapiteln des CSR's zur Verwendung, Expositionsabschätzung und Risikobeschreibung.
Am 01.07.2010 hat die ECHA das 2. Konsultationsverfahren für acht priorisierte Stoffe zur Aufnahme in den Anhang XIV der REACH-Verordnung gestartet
Konsultationsverfahren für acht priorisierte Stoffe zur Aufnahme in den Anhang XIV der REACH-Verordnung gestartet.
Am 01.07.2010 hat die ECHA das zweite Konsultationsverfahren für acht priorisierte Stoffe zur Aufnahme in den Anhang XIV der REACH-Verordnung gestartet. Ein in den Anhang XIV aufgenommener Stoff wird zukünftig dem Zulassungsverfahren unterliegen. Bis zum 30.09.2010 besteht nun die Möglichkeit für interessierte Kreise über ein Online-Formular Kommentare an die ECHA zu übermitteln.
Weiterführende Informationen finden Sie hier: Zulassung
Deutschland regt Initiative zur Beschränkung von Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) in Verbraucherprodukten an
Deutschland regt Initiative zur Beschränkung von Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) in Verbraucherprodukten an
In den letzten Jahren haben verschiedene Institutionen (Stiftung Warentest, TÜV Rheinland, Bundesinstitut für Risikobewertung) Berichte zur Belastung von Verbraucherprodukten einschließlich Kinderspielzeug mit Substanzen aus der Gruppe der Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) vorgelegt. Diese Untersuchungen haben gezeigt, dass ein nicht unerheblicher Teil der Produkte hohe oder extrem hohe PAK-Gehalte aufwies.
Aus diesem Grund haben die zuständigen Bundesbehörden ein Beschränkungsdossier erstellt, das von der Bundesregierung Anfang Juni 2010 mit dem Vorschlag an die Europäische Kommission übermittelt wurde, die Gehalte von PAK in Verbraucherprodukten und Spielzeug nach dem in Artikel 68(2) der REACH-Verordnung beschriebenen vereinfachten Verfahren zu beschränken. Die Bundesregierung erhofft sich dadurch eine zeitnahe Regulierung zu erwirken, da ein reguläres Beschränkungsverfahren gemäß Artikel 68(1) der REACH-Verordnung sehr viel langwieriger wäre.
Weiterführende Informationen finden Sie hier: Beschränkungsverfahren
Die ECHA hat am 18. Juni 2010 acht neue besonders besorgniserregende Stoffe für die Kandidatenliste veröffentlicht.
Die ECHA hat am 18. Juni 2010 8 neue besonders besorgniserregende Stoffe für die Kandidatenliste (PDF-Datei, 93 KB) veröffentlicht.
Unternehmen können hierbei gesetzliche Verpflichtungen haben, die sich nicht nur auf die aufgenommenen Stoffe als solche oder in Gemischen beziehen, sondern auch, wenn diese Stoffe in Erzeugnissen vorhanden sind (z. B. Pflicht zur Weitergabe von Informationen über Stoffe in Erzeugnissen gemäß Artikel 33).
Die aktuelle Kandidatenliste der SVHC-Stoffe und weiterführende Informationen finden Sie hier: Kandidatenliste der SVHC-Stoffe




